Bildungsbonus für Arbeitssuchende kommt, Familienhärtefonds wird aufgestockt
WIEN/OÖ/NÖ. Im Ministerrat wurden ein Bildungsbonus für Arbeitssuchende, die sich umschulen lassen, die Aufstockung des Familienhärtefonds auf 100 Millionen Euro sowie die Verlängerung der Corona-Sonderbetreuungszeit beschlossen.

„Nach wie vor sind wir in einer Ausnahmesituation und einem Ausnahmejahr, umso wichtiger ist es, vorbereitet in den Herbst und Winter zu starten“, betont Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbacher nach dem Ministerrat. Einerseits müssten Arbeitsplätze gesichert und Jobchancen erhöht, andererseits Familien unterstützt werden.
Drei weitere Nachschärfungen gebe es dafür bei Corona-Hilfsmaßnahmen.
Bildungsbonus
Arbeitssuchende Menschen, die bereit sind, sich über die Corona-Arbeitsstiftung mindestens vier Monate weiter- und umschulen lassen, erhalten künftig zusätzlich 180 Euro zum Arbeitslosengeld als Bildungsbonus dazu. Das entspricht laut Aschbacher einer durchschnittlichen Erhöhung des Arbeitslosengelds um 19 Prozent.
Gerade in Mangelberufen soll ausgebildet werden. „Wir haben Bedarf an 100.000 Mitarbeitern in der Pflege, die suchen wir. Da macht es doch Sinn, gerade in dieser Phase der Krise Menschen fit zu machen und ihnen zu ermöglichen, sich etwa hier umqualifizieren zu können. Das ist eine geöffnete Tür in Richtung der Zukunftsberufe“, so Gesundheitsminister Rudi Anschober.
Familienhärtefonds wird aufgestockt
Der Familienhärtefonds wird aufgrund der Fülle von Anträgen von 60 auf 100 Millionen Euro aufgestockt. „Wir möchten allen anspruchsberechtigten Familien die Möglichkeit geben, ihre Einkommensverluste abzufedern. Durchschnittlich bekommen Familien 1.200 Euro Unterstützung als Einmalzahlung“, so Aschbacher.
Sonderbetreuungszeit wird verlängert, Bund übernimmt Hälfte
Wie auch zuvor schon bekannt war, wird die Sonderbetreuungszeit bis Ende Februar verlängert. Dazu gibt es Erleichterungen für Unternehmen: Ab sofort wird vom Bund die Hälfte des Gehalts für die Sonderbetreuungszeit übernommen.
„Wir wollen den herausfordernden Herbst und Winter vereinbar machen. Wenn Schul- oder Klassenschließungen kommen, können Arbeitnehmer die Sonderbetreuungszeit von drei Wochen anwenden, in Absprache mit dem Arbeitgeber“, so Aschbacher. Das Modell sei flexibel, so könnten auch einzelne Tage genommen werden, etwa zwei Tage von Mutter und zwei Tage von Vater.
Von März bis Mai hätten über 30.000 Kinder so betreut werden können, die zweite Phase werde gerade ausgerechnet. In der ersten Phase war der Anteil der Väterbeteiligung bei über einem Drittel, so Aschbacher.


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