
WIEN/OÖ/NÖ. Wie bereits am Wochenende angekündigt wurde heute im Ministerrat die Verlängerung einiger Corona-Hilfsmaßnahmen beschlossen, darunter der Härtefallfonds und die Regelung zur Pendlerpauschale für alle, die im Homeoffice arbeiten. Die Mehrwertsteuer für FFP2-Masken fällt. Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Gernot Blümel stellten die Details nach dem Ministerrat vor.
Die Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes werden verlängert und erweitert, dass solle mehr Sicherheit von der finanziellen Seite her schaffen, so Vizekanzler Kogler. „Wir haben weiter herausfordernde Monate vor uns, die Infektionszahlen sinken langsam, aber die Virusmutationen sorgen für Gegenwind. Daher heißt es weiter durchhalten, zusammenhalten und Verantwortung übernehmen und leben.“ Das Motto des letzten Jahres „Alles, was es braucht“, gelte noch immer, dass die Hilfen etwas kosten, sei klar, „nichts zu tun, kostet aber noch viel mehr“, so Kogler. Die österreichische Wirtschaft sei vielfältig – vom Kleinstbetrieb bis zum großen Unternehmen, deshalb seien zielgerichtete Hilfen so wichtig, um damit eine Brücke in die Zukunft zu schlagen. Insgesamt 31 Milliarden Euro seien bisher an Hilfsgeldern geflossen oder zugesichert, so Kogler. Härtefallfonds wird verlängert Verlängert wird der Härtefallfonds bis Mitte Juni, „über die Wirtschaftskammer sind hier bisher 940 Millionen Euro an 211.000 Personen ausbezahlt worden“, so Finanzminister Blümel. Der Härtefallfonds ist für Klein- und Kleinstunternehmer gedacht, damit diese ihre Lebenshaltungskosten begleichen können, monatlich bis zu 2.000 Euro. Wie Blümel weiter ankündigte, wird bis Ende Juni die Auszahlung der Pendlerpauschale auch für alle, die im Homeoffice arbeiten, sich in Kurzarbeit oder in Quarantäne befinden, verlängert. Ebenfalls bis Ende Juni verlängert wird die steuerfreie Behandlung von Zulagen und Zuschlägen. Mehrwertsteuer auf FFP2-Masken fällt Damit die FFP2-Masken, die ab 25. Jänner verpflichtend vorgesehen sind, möglichst erschwinglich seinen, wurde mit dem Einzelhandel die Abgabe zum Selbstkostenpreis vereinbart, zudem kommt die Mehrwertsteuer-Befreiung auf die Masken - bis 1. Juli 2021. Bei den angekündigten kostenlosen Masken für einkommensschwache Personen müssten noch Abgabestellen gefunden werden, organisierbar sei das aber etwa über Sozialmärkte, so Kogler. Bis Ende Juni verlängert wird auch die Befreiung von der Alkoholsteuer für die Herstellung von Desinfektionsmittel. Neuer Ausfallbonus An den Richtlinien für den neuen Ausfallbonus werde aktuell gearbeitet, eine „schlaue Kombi“ (Kolger) aus Zuschusszahlungen und Vorauszahlungen. Beantragt werden kann dieser laut Blümel ab 16. Februar über FinanzOnline. Unternehmen, die mindestens 40 Prozent Umsatzentfall im Vergleich zum gleichen Monat 2019 hatten, bekommen bis zu 30 Prozent ersetzt, maximal 60.000 Euro monatlich. Die Zuwendungen aus diesem Topf werden in die Höchstsummen von Verlustersatz und Fixkostenzuschuss eingerechnet. Investitionsprämie: Antragsfrist ausgedehnt Besonders stolz zeigt sich Kogler über den Erfolg der Investitionsprämie, fast 80.000 Anträge seien hier bereits eingegangen, „dadurch können etwa 30 Milliarden Euro an Investitionen angereizt werden“, so Kogler. Die Antragsfrist für die Investitionsprämie wurde von bislang Februar bis Mai ausgedehnt.