Klimaförderung für die Pflanzung von Bäumen und Begrünung von Innenhöfen startet
LINZ. Das Linzer Umweltressort baut die Stadtklimaförderungen aus: Neben der Begründung von Dächern und Fassaden wird künftig auch das Pflanzen von Bäumen sowie die Begrünung und Entsiegelung von Innenhöfen gefördert.

„Bäume sowie das Stadtgrün allgemein sind die natürlichen Klimaanlagen, die angesichts der steigenden Zahl von Hitzetagen und Tropennächten gerade im direktem Wohnumfeld gebraucht werden um etwa einen erholsamen Schlaf zu ermöglichen. Ein ausgewachsener Laubbaum kann pro Tag bis zu 9.400 Liter CO2 speichern, gleichzeitig setzt er 6.700 Liter Sauerstoff frei. Der Baum verdunstet bei sonnigem Wetter täglich bis zu 400 Liter Wasser, was dazu führt, dass die Umgebungstemperatur um bis zu drei Grad Celsius abgesenkt wird“, berichtet Umweltstadträtin Eva Schobesberger.
Mehr Grün für die Stadt
„Mit unseren neuen Förderungen wollen wir mehr Grün in die Stadt und mehr Grün direkt zu den Menschen bringen. Die Pflanzung von neuen Bäumen ist essentiell für die zukünftige Lebensqualität in der Stadt. Gleichzeitig müssen wir alles dafür tun, um die bestehenden Bäume durch ein Baumschutzgesetz besser zu schützen. Das Land Oberösterreich ist gefordert, durch ein entsprechendes Gesetz endlich die Grundlage für eine Linzer Baumschutzverordnung zu schaffen“, so Schobesberger.
Die Fördervoraussetzungen:
- Der Mindeststammumfang eines Laubbaums muss zum Zeitpunkt der Pflanzung mind. 20 cm (Obstgehölze: mind. 10 cm) betragen, gemessen in 1 m Stammhöhe über Boden.
- Für jeden zu pflanzenden bzw. gepflanzten Baum müssen jeweils mindestens 7x7 m bzw. 49 m² Freifläche und 35 m³ durchwurzelbarer Wurzelraum zur Verfügung stehen. Bäume sind mit je 3 ausreichend dimensionierten Baumpfählen pro Baum zu fixieren.
- Die Bäume müssen mindestens fünf Meter von Gebäuden (Nebengebäude: mindestens drei Meter) entfernt sein. Der Abstand zur Grundstücksgrenze muss mindestens 5 Meter zu Nachbargrundstücken bzw. mindestens drei Meter zum öffentlichen Gut betragen. Eine Baumpflanzung an der Grundstücksgrenze ist unzulässig.
- Nicht gefördert wird die Pflanzung von Pappeln, Weiden, Birken und Robinien (Allergien) sowie von säulenförmigen Züchtungen und Nadelgehölzen.
- Behördlich vorgeschriebene Baumpflanzungen werden nicht gefördert.
Gefördert wird je Grundstück einmalig die Pflanzung von bis zu 5 Laubbäumen und ein im Bedarfsfall erforderlicher Bodenaustausch von bis zu 6 m³ pro Baum in Verbindung mit der Baumpflanzung.
Förderhöhe:
- Baumpflanzung: 30 % der Investitionskosten, jedoch maximal € 800,-- je Baum
- Für den Bodenaustausch in Verbindung mit der Baumpflanzung (nur, wenn erforderlich!): Förderhöhe € 20,--/m³, jedoch maximal € 120,-- je Baum
Innenhofbegrünung
Das Umweltressort fördert ab sofort die freiwillige Begrünung von Innenhöfen, einen mit einer Pflanzung verbundenen Bodenaustausch sowie Entsiegelungen mit Ersatzpflanzungen in Innenhöfen auf privatem Grund (d.h. außerhalb des öffentlichen Gutes) im Stadtgebiet von Linz.
Gefördert wird pro Innenhof einmalig
- die Pflanzung von mind. 1 bis zu 5 Laubbäumen in Verbindung mit einer Pflanzung von mind. 5 bis zu 9 Sträuchern
- Ein im Bedarfsfall erforderlicher Bodenaustausch von bis zu 6 m³ pro Baum und bis zu 0,5 m² pro Strauch in Verbindung mit der jeweiligen Pflanzung
- die Entsiegelung von betonierten oder asphaltierten Flächen (100-300 m²) in Verbindung mit einer Ersatzbegrünung.
Behördlich vorgeschriebene Begrünungen werden nicht gefördert.
Förderungshöhen
- Für die Pflanzung von Laubbäumen (mind. 1, max. 5 Bäume): 30 % der Investitionskosten, maximal jedoch € 800,-- je Baum
- Für die Strauchpflanzung (mind. 5, max. 9 Sträucher – siehe Förderungsvoraussetzungen): 30 % der Investitionskosten, maximal jedoch € 75,-- (Höhe ≥ 150 cm) bzw. € 10,-- (Höhe ≥ 80 cm) je Strauch
- Für den Bodenaustausch in Verbindung mit der Pflanzung (nur, wenn erforderlich!): Förderhöhe € 20,--/m³, maximal jedoch € 120,-- pro Baum bzw. € 30,-- pro Strauch
Für die Entsiegelung in Verbindung mit Ersatzbegrünung (Rollrasen, Blumenwiese) ist die Förderhöhe abhängig vom Flächenausmaß:
- Fläche 100-200 m² € 9,--/m²: maximale Förderung € 1.800,--
- Fläche 201-300 m² € 7,--/m²: maximale Förderung € 2.100,--
Die maximale Förderungshöhe für alle Begrünungsmaßnahmen in einem Innenhof beträgt 7.500 Euro.


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