Diese Regeln gelten für eine sichere Wintersaison in Oberösterreich
OÖ. Oberösterreichs Tourismus startet in die Wintersaison: „Die Betriebe sind gerüstet für sichere Urlaubserlebnisse. Für den Winterurlaub in Oberösterreich gelten jedoch klare Regeln“, betont Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner.
Wir haben eine Atempause gewonnen und konnten so seit vergangenen Freitag nicht nur alle Handelsbetriebe und körpernahe Dienstleister in Oberösterreich öffnen, sondern auch die Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe und die Freizeitwirtschaft, mit Ausnahme der Nachtgastronomie, wieder öffnen. Das ermöglicht Oberösterreichs Tourismus-Wirtschaft den Start in die Wintersaison 2021/22. Es liegt aber an uns allen, dass durch strikte Einhaltung der 2G-Regel und der anderen Vorsorgemaßnahmen sichere und auch weitgehend unbeschwerte Urlaubserlebnisse in diesem Winter möglich werden“, betont Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner.
Präventionskonzepte vorbereitet
„Hotellerie, Gastronomie und Freizeitbetriebe in Oberösterreich haben im heurigen Sommer und im Herbst bereits unter Beweis gestellt, dass sie ihren Gästen auch in diesen schwierigen Zeiten einen Urlaub mit größtmöglicher Sicherheit bieten können. Auch auf die jetzt beginnende Wintersaison haben sich unsere Betriebe mit Präventionskonzepten entsprechend vorbereitet. Dazu können unsere Gäste wieder Oberösterreichs traditionelle Gastfreundschaft und beeindruckende Naturlandschaft erleben“, hebt Landesrat Achleitner hervor.
Klare Regeln für Winterurlaub in Oberösterreich:
Die aktuell gültigen COVID-19 Maßnahmen für Tourismus und Freizeit sehen in allen Bereichen einen 2G-Nachweis als Zutrittsvoraussetzung vor:
- In den Beherbergungsbetrieben gilt ab dem Check-In 2G – Geimpft/Genesen. Gäste müssen ihren Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereithalten. Zusätzlich zur üblichen Anmeldung nach dem Meldegesetz muss eine Registrierung mit Telefonnummer und wenn vorhanden E-Mail-Adresse erfolgen. Außerdem ist in den allgemein zugänglichen Bereichen des Beherbergungsbetriebs eine FFP2-Maske zu tragen.
- Auch in der Gastronomie müssen Gäste ihren 2G-Status nachweisen und es wird ein Sitzplatz zugewiesen. Ab einem Aufenthalt von 15 Minuten gilt die Registrierungspflicht. Im Betrieb selbst gilt mit Ausnahme des Sitzplatzes die FFP2-Maskenpficht. Speisen und Getränke dürfen nur am Sitzplatz konsumiert werden.
- In den Seilbahnen bzw. Skigebieten gilt ebenfalls 2G. Die Fahrgäste müssen ihren Status als Geimpfte oder Genesene bereits beim Kauf des Lifttickets nachweisen. Ist das Liftticket länger gültig als der 2G-Nachweis – etwa bei Saisonkarten – wird das Liftticket mit Ablauf des 2G-Nachweises inaktiv gesetzt und kann durch Scannen eines neuen 2G-Nachweises beim Kassenautomaten oder am Drehkreuz wieder aktiviert werden. In Gondeln, Kabinen, auf abdeckbaren Sesseln sowie den dazugehörigen Stationen ist eine FFP2-Maske zu tragen.
- Beim Langlaufen gilt: Sobald für eine Loipe eine Nutzungsgebühr eingehoben wird oder eine Zutrittskontrolle erfolgt, müssen auch Langläuferinnen und Langläufer einen gültigen 2G-Nachweis vorweisen können.
- 2G in Verbindung mit FFP2-Maske und einer Registrierungspflicht ab einem Aufenthalt von mehr als 15 Minuten in geschlossenen Räumen gilt auch für alle Freizeit- und Kultureinrichtungen wie etwa Freizeitparks, Thermen und Bäder, Museen, Zoos, Theater, Kinos und Konzertsälen. Zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben soll, ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden.
- Neuer „Holiday-Ninja-Pass“: „Rechtzeitig zum Ferienbeginn haben Tourismus- und Bildungsministerium eine praxisnahe Regelung zur Erleichterung eines Familienurlaubes mit Kindern in Österreich vorgelegt. Der neue ‚Holiday-Ninja-Pass‘ ermöglicht einen 2G-Nachweis für Kinder zwischen 12 und 15 Jahren mittels regelmäßiger Testungen auch in der Ferienzeit. Das macht einen Winterurlaub in Österreich für Familien mit Kindern in diesem Alter noch attraktiver. Besonders positiv dabei ist, dass diese Lösung auch bei ausländischen Familien mit Kindern in diesem Alter zur Anwendung kommt“, erläutert Landesrat Achleitner.
Das neue Modell im Detail: Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr müssen keinen 2G-Nachweis vorlegen. Der „Ninja-Pass“ für schulpflichtige Kinder von zwölf bis 15 Jahren wird als „Holiday-Ninja-Pass“ für die schulfreie Zeit erweitert und gilt auch für gleichaltrige Urlaubsgäste aus dem Ausland. Der Holiday-Ninja-Pass gilt als 2G-Nachweis, wenn von Tag 1 bis Tag 5 stets ein gültiger negativer Testnachweis vorliegt und mindestens zwei der durchgeführten Tests PCR-Tests sind. Wird der regelmäßige Testrhythmus eingehalten, ist der Holiday-Ninja-Pass auch am Tag 6 und 7 ohne weiteren Test gültig. Kann im Einzelfall ein PCR-Test aufgrund einer nicht zeitgerechten Auswertung oder mangelnder Verfügbarkeit nicht vorgewiesen werden, ist ausnahmsweise ein Antigentest zulässig. Damit der Holiday-Ninja-Pass gültig ist, muss ein Lichtbildausweis und ein Nachweis für alle eingetragenen Tests mitgeführt werden. Jugendliche über 15 Jahren benötigen wie Erwachsene einen 2G-Nachweis.
- Alle Betriebe benötigen ein Präventionskonzept sowie eine/n COVID-19-Beauftragte/n.
Seit 20.12.2021 ist für die Einreise aus sämtlichen Staaten ein gültiger 2G-Nachweis (Geimpft / Genesen) und ein zusätzlicher negativer PCR-Testnachweis erforderlich. Personen, die bereits eine „Booster-Impfung“ erhalten haben, sind vom PCR-Test befreit.
Skisaison in Oberösterreich ist bereits gestartet, Seilbahnen punkten mit Online-Ticketverkauf
Durch die Ausnahme von Seilbahnen und Liften von den Maßnahmen des Lockdowns konnten Oberösterreichs Skigebiete bereits vor der aktuellen Öffnung in den Winterbetrieb starten.
„Skifahren stillt das Bedürfnis nach Bewegung im Freien und fördert die Gesundheit. Das Winterwetter der vergangenen Wochen hat sowohl den Snow & Fun Skigebieten als auch vielen der kleineren Skisport-Nahversorger den Start in den Winter ermöglicht. Die ersten Tage der Skisaison haben gezeigt, dass die Skigebiete die Sicherheitsmaßnahmen mit 2G-Regel und FFP2-Maskenpflicht vorbildlich umsetzen. Auch die Skifahrerinnen und Skifahrer verhalten sich diszipliniert und verantwortungsbewusst. Ich ersuche alle Wintersportlerinnen und Wintersportler, auch weiterhin die geltenden COVID-19 Vorschriften genau einzuhalten und nach Möglichkeit die Ski-Tickets bereits von Zuhause aus Online zu kaufen und damit langes Anstellen an den Kassenschaltern zu vermeiden“, erklärt Landesrat Achleitner.
In den Snow & Fun-Skigebieten sind von Stunden- und Tageskarten für Ausflügler über Mehrtages-Skipässe für den Winterurlaub bis hin zu Saisonkarten für Vielfahrer sämtliche Varianten an Skipässen bequem und ohne Schlangestehen von zu Hause aus / online erhältlich.
Buchungsverhalten extrem kurzfristig
Das strenge Einhalten der Sicherheitsmaßnahmen ist die Voraussetzung dafür, dass eine touristische Wintersaison in Oberösterreich stattfinden kann.
„Die Sehnsucht nach Reisen, nach Abschalten, auch nach Sport und Bewegung im Freien ist bei den Menschen groß, sowohl in Oberösterreich und Österreich, als auch in den wichtigen Auslandsmärkten. Das hat der gute Verlauf der Sommersaison bis in den Herbst hinein gezeigt. Gleichzeitig ist deutlich sichtbar, dass die Unsicherheit bezüglich des weiteren Pandemie-Verlaufs nicht nur in Österreich selbst sondern auch in den Herkunftsländern, bei potenziellen Gästen ein sehr kurzfristiges Buchungsverhalten auslöst, das sich auf die Zeit unmittelbar rund um Weihnachten fokussiert. Längerfristig, etwa für die Semesterferien, sind Urlauberinnen und Urlauber mit Buchungen noch sehr zurückhaltend. Bei aktuellen Urlaubs-Anfragen ist jedenfalls klar ein hohes Bedürfnis nach Sicherheit zu erkennen. Die 2G-Regel, Ein- und Ausreisebestimmungen, aber auch Storno-Regelungen sind Themen, die unsere Gäste bewegen und die im Winter 2021/22 wichtig sind. Umso wichtiger ist der Service, dass unsere Gäste sich auf www.oberoesterreich.at über die aktuellen in Oberösterreich gültigen Corona-Bestimmungen informieren können“, betont Landesrat-Achleitner.
Neue Beherbergungsbetriebe in der Wintersaison
Auch im schwierigen Umfeld der COVID-19-Pandemie finden Investitionen sowohl in neue als auch in bestehende Beherbergungsbetriebe in Oberösterreich statt. „Es ist erfreulich, dass viele Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Betriebe die Krise auch als Chance nutzen und investieren. Besonders nachgefragt sind Unterkunftskonzepte, die einen Urlaub mit Abstand ermöglichen. Dazu gehören zum Beispiel Anlagen mit individuellen Wohneinheiten, Ferienwohnungen oder Ferienhäuser“, führt Landesrat Achleitner aus:
- So hat etwa das Chaletdorf Blockhausen in Schwarzenberg am Böhmerwald mit fünf Chalets im September eröffnet.
- Mit fünf individuell eingerichteten Apartments locken die neuen „Heritage Boutique Apartments“ in Bad Ischl, ebenso wie das neue „Bett & Berg“, ein neues 30-Betten-Apartment-Hotel für Sportliche und junge Familien in der ehemaligen Kinderskischule neben der Talstation der Katrin-Seilbahn. Um- und Ausbauten in den Hotels „Goldenes Schiff“ und „Goldener Ochs“ komplettieren den Angebots- und Qualitätsschub in der Bad Ischler Hotellerie.
- Zwei neue Hotels haben in den vergangenen Monaten in Steyr eröffnet, „Aiden by Best Western Stadtgut Steyr“ und „Harrys Home“.
- „Fernruf7“ in Neufelden im Mühlkreis verbindet jetzt Spitzenkulinarik aus dem Hause Rachinger mit neuen Gästezimmern im ersten Stock des restaurierten Stadels aus dem Jahr 1887.
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