Rechts abbiegen bei Rot für Radfahrer: „Linz ist bereit“
LINZ. Mit der Neufassung der österreichischen Straßenverkehrsordnung ist Radfahrern an dafür geeigneten Kreuzungen künftig das Rechtsabbiegen bei Rot möglich, während Autofahrer warten müssen. In Linz soll dies als erster Schritt bei rund einem Dutzend Kreuzungen umgesetzt werden.
Mit der Neufassung der österreichischen Straßenverkehrsordnung, die nun im Nationalrat beschlossen wurde, gibt es einige Änderungen, die das Radfahren attraktiver machen: Neben dem gesetzlichen Überholabstand von mindestens 1,5 Metern ist die wichtigste Neuerung der 33. StVO-Novelle das Rechtsabbiegen bei Rot, das den Radfahrer*innen an dafür geeigneten Kreuzungen künftig erlaubt sein wird.
Hajart: „Schritt in die richtige Richtung“
Der Linzer Vizebürgermeister Martin Hajart, der für das Ressort Mobilität und Verkehr in der Landeshauptstadt zuständig ist, sieht darin einen Schritt in die richtige Richtung.
„Zum einem kann sich dadurch der Verkehr flüssiger gestalten und zum anderen wird das Radfahren in der Stadt durch diese neuen Freiheiten noch attraktiver. Ich weiß, dass diese Neuerung im Vorfeld kontrovers diskutiert worden ist, wir in Linz sind jedoch bereit, diesen Schritt mitzugehen und proaktiv mitzuwirken. So gibt es bereits einen entsprechenden Verordnungsplan für die österreichweit erste Kreuzung, wo das Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrer erlaubt wird. Dabei handelt es sich um die Kreuzung Landstraße / Bürgerstraße. Linz ist für die Umsetzung der neuen Vorschriften gerüstet, in den kommenden Tagen wird sogar schon das erste Verkehrsschild nach Linz geliefert“, informiert Mobilitätsreferent Vizebürgermeister Hajart.
Ein Dutzend Kreuzungen im ersten Schritt vorgesehen
„Es gibt in Linz als ersten Schritt rund ein Dutzend Kreuzungen, an denen das Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrer erlaubt werden wird. Von der Abteilung Mobilitätsplanung des Geschäftsbereichs Planung, Technik und Umwelt der Stadt Linz wird derzeit eine entsprechende Prioritätenliste erarbeitet, die im Einvernehmen mit der Polizei überprüft wird und uns einen raschen Start nach Inkrafttreten der 33. StVO-Novelle erlaubt“, so Hajart. Diese ersten Kreuzungen sollen in der ersten Zeit einem Monitoring unterliegen, um Rückschlüsse auf weitere Schritte zu ermöglichen.
„Nach den bereits auf vollen Touren laufenden Vorarbeiten durch die städtische Mobilitätsplanung kann also eine möglichst rasche Umsetzung in Linz erfolgen“. Einziger Hemmschuh ist noch, dass die neuen Regelungen in der StVO noch nicht in Rechtskraft erwachsen sind.
Grüne Linz: „In Frage kommende Kreuzungen sorgfältig prüfen“
„Die Ankündigung des Linzer Verkehrsreferenten, diese Maßnahme zur Beschleunigung des Radverkehrs in Linz umsetzen zu wollen, ist begrüßenswert. Es gehört von der städtischen Verkehrsplanung vorab sorgfältig geprüft, an welchen Kreuzungen im Stadtgebiet es künftig eine grüne Welle trotz roter Ampel geben soll“, ist Klubobmann Helge Langer von den Linzer Grünen überzeugt.
Bereits im Jahr 2018 haben sich die Grünen Linz dafür eingesetzt, Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrer zu ermöglichen. Dank der STVO-Novelle von Ministerin Leonore Gewessler kommt diese zentrale Neuerung nun ins Rollen. „Insgesamt ist mit diesem Gesetzespaket eine wichtige Weichenstellung gelungen, damit der Fuß- und Radverkehr mehr Platz und Vorrang bekommt“, betont Langer.
Pragmatisch gelöst wird dabei auch das Abbiegen bei Rot, das künftig für Radfahrer überall dort erlaubt sein wird, wo eine entsprechende Zusatztafel angebracht ist. Gestartet werden soll in Linz an der Kreuzung Landstraße/Bürgerstraße. „Diese Stelle erscheint für einen Testlauf durchaus geeignet. Allerdings muss auf das dort teilweise hohe Fußverkehrsaufkommen Bedacht genommen werden. Daher wäre es sinnvoll, die Auswirkungen des Rechtsabbiegens bei Rot für den Radverkehr an dieser Stelle nach einer gewissen Zeit zu evaluieren.
Generell ist der Grüne Klubobmann optimistisch, dass sich in Linz genügend Kreuzungen finden, wo diese Maßnahme gut umsetzbar ist und es dadurch weder zu einer Gefährdung der Radfahrer noch der Fußgänger kommt. „Ausgeschlossen werden sollten aber Kreuzungsbereiche an denen viele Kinder unterwegs sind, etwa bei Schulen“, so Langer.
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