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LINZ. Der Bund hat eine Wohnkostenhilfe statt eines Mietpreisdeckels beschlossen, die Stadt Linz geht einen eigenen Weg: Die städtische GWG zieht einen Mietzinsdeckel in der Höhe von 4,3 Prozent ein. Tips hat nachgefragt, wie es bei anderen Wohnungsgesellschaften aussieht und was man bei einer Mieterhöhung tun kann.

Mit 1. April konnten die Mieten an den Verbraucherindex angepasst werden. (Foto: nicoletaionescu/stock.adobe.co)

Mit 1. April wurden die Richtwertmieten erhöht. Die Linzer GWG kündigte an, dass sie diese Erhöhung auf 4,3 Prozent beschränkt. Mit über 20.000 Wohnungen zählt sie zu den zehn größten Wohnungsanbietern in Österreich, etwa drei Viertel der GWG-Wohnungen unterliegen – wie bei Genossenschaftswohnungen üblich – dem Wohnungs-Gemeinnützigkeits-Gesetz. Laut diesem dürfen nur die tatsächlich anfallenden Kosten an die Mieter verrechnet werden. 4.000 Wohnungen der GWG fallen jedoch unter das Mietrechtsgesetz, die von der Erhöhung der Richtwertmieten betroffen sind.

„Im Interesse unserer Mieter gesprächsbereit“

Seitens der gemeinnützigen Vereinigten Linzer Wohnungsgenossenschaften heißt es, dass die VLW keine Wohnungen haben, die von der Erhöhung betroffen wären, so ist es auch bei der „Familie“. Bei der LAWOG unterliegen 0,43 Prozent, das sind 68 Wohnungen, dem Richtwertgesetz. Als gemeinnütziges Unternehmen sehe man es als Hauptaufgabe, attraktiven Wohnraum zu leistbaren Preisen zur Verfügung zu stellen. Bei der WAG sind von 27.000 Wohnungen 135 von der Erhöhung betroffen. Grundsätzlich gelte jedoch immer: „Sollte es notwendig sein, sind wir im Interesse unserer Mieter gesprächsbereit, um gute Lösungen zu finden“, so ein Sprecher der WAG.

Was tun bei Mieterhöhung?

In Österreich sind laut Zahlen der Arbeiterkammer rund 776.000 Mieter von der Mietpreiserhöhung betroffen. Für Mieter im privaten Altbau sind das österreichweit durchschnittliche Mehrkosten von knapp 490 Euro im Jahr (bei einer Wohnungsgröße von 65 Quadratmetern). Aber was kann man überhaupt tun, wenn man von einer Mietpreiserhöhung betroffen ist? Als einen ersten Schritt kann man überprüfen, ob die Anhebung gerechtfertigt ist: Die AK OÖ bietet als Service für ihre Mitglieder die Überprüfung der Mietzinsanhebung aufgrund der Wertsicherungsklausel an. Für Personen, die die Höhe der Mietzinsanhebung selbst überprüfen möchten, bietet die Statistik Austria einen Wertsicherungsrechner an. Zudem kann seit Montag der Wohn- und Energiekostenbonus des Landes OÖ beantragt werden (siehe Infokasten).

„Wohnen darf kein Luxus sein“

Die AK fordert seit längerer Zeit eine Mietpreisbremse, auch eine Inflationsanpassung der Wohnbeihilfe-Deckelung sowie ein Rechtsanspruch auf Wohnbeihilfe sei notwendig. „Wohnen darf kein Luxus werden“, sagt AK-Präsident Stangl. LH-Stv. Manfred Haimbuchner meinte zu Beginn des Jahres, den34.178 Anträgen auf Wohnbeihilfestünden 24.364 bewilligte Anträge gegenüber, es sei von einer sehr hohen Pickup-Quote auszugehen, wobei die Zahl der Anspruchsberechtigten laut statistischer Hochrechnung der Abteilung Statistik im Auftrag des Landesrechnungshofs bei etwa 26.050 Haushalten läge. Die AK kritisiert dennoch bürokratische Hürden, die den Zugang zur Beihilfe erschweren würden.


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