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"Mehr Geste als echte Entschädigung": Homosexuelle Initiative Linz zur Ankündigung des Justizministeriums

Anna Fessler, 15.11.2023 12:28

WIEN/LINZ. Bis ins 21. Jahrhundert wurden homo- und bisexuelle Menschen in Österreich zu Haftstrafen verurteilt. Wie Justizministerin Alma Zadić bekanntgab, werden sämtliche Urteile in diesem Zusammenhang aufgehoben und die zu Unrecht verfolgten Personen finanziell entschädigt. Die Homosexuelle Initiative Linz begrüßt den Schritt, hat jedoch einige Kritikpunkte.

In der Zweiten Republik wurden Menschen wegen einvernehmlicher homo- und bisexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt. Diese Menschen sollen nun rehabilitiert und finanziell entschädigt werden. (Foto: Robert Reed/stock.adobe.com)

Mit dem Schritt könne das zugefügte Leid zwar nicht wieder gut gemacht werden, aber der Staat übernehme damit Verantwortung für die eigene Geschichte. „Es ist beschämend, dass queere Menschen in Österreich bis ins 21. Jahrhundert strafrechtlich verfolgt wurden.“, so die Justizministerin.

Für die Maßnahmen stehen laut Justizministerium bis zu 33 Millionen Euro zur Verfügung, ausgegangen wird von 11.000 Betroffenen.

Betroffene müssen sich proaktiv melden und erhalten Einmalzahlungen

Für jedes aufgehobene Urteil soll es eine Zahlung von 3.000 Euro geben, für jedes angefangene Jahr in Haft 1.500 Euro, für jedes eingeleitete Ermittlungsverfahren 500 Euro, unabhängig vom Verlauf. Sind den Opfern der damaligen strafrechtlichen Verfolgung wirtschaftliche, berufliche oder gesundheitliche Nachteile entstanden, sollen diese zusätzlich einmalig 1.500 Euro bekommen. Das Justizministerium wird nicht direkt an die Betroffenen herantreten, diese müssen sich selbst an das Ministerium oder das zuständige Landesgericht wenden.

HOSI Linz mit einigen Kritikpunkten

Michael Müller, Vereinssprecher der HOSI (Homosexuelle Initiative) Linz, begrüßt die Schritte grundsätzlich, hat jedoch einige Kritikpunkte: „Wir schätzen, dass es wesentlich mehr als die vom Ministerium genannten 11.000 Betroffenen gibt. Es ist bedauerlich, dass die systematische Aufarbeitung der Urteile nicht vorgesehen ist. Opfer sollten nicht erneut demütigend um ihr Recht kämpfen müssen. Außerdem müssen Haftzeiten auf die Pensionszeiten angerechnet werden, um einen angemessenen Ausgleich zu schaffen. Pauschal 1.500 Euro Entschädigung reichen da wohl nicht aus, wenn jemand durch so ein Urteil erst in Haft war und dann vielleicht arbeitslos oder jedenfalls einen wirtschaftlichen Abstieg hinnehmen musste.“

„Hoffen auf weitere Verbesserungen“

Die Ankündigung sei ein wichtiger Schritt, um historisches Unrecht zu korrigieren und den Betroffenen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Man hoffe jedoch auf weitere Verbesserungen, „um sicherzustellen, dass niemand vergessen wird und alle Opfer die ihnen zustehende Anerkennung erhalten.“ Für Betroffene sei es dennoch mehr eine Geste als eine echte Entschädigung, meint Müller abschließend.


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