OÖ. Am 29. September findet in Österreich die Nationalratswahl statt, in Oberösterreich sind dabei knapp 1,1 Millionen Bürger aufgerufen, ihre Vertreter im Parlament zu wählen. Sollte man am Wahlsonntag verhindert sein, können bis spätestens 27. September Wahlkarten beantragt werden.
Mit Spannung wird die Wahl des Nationalrats am 29. September erwartet. Ein Sieg der FPÖ zeichnet sich ab, allerdings hoffen ÖVP und SPÖ noch immer auf einen Dreikampf auf Platz eins. Dahinter wird es eng, insgesamt elf Parteien treten in Oberösterreich an. Alles was sie zur Wahl wissen müssen finden sie hier:
Gewählt wird traditionell am Sonntag, wer an diesem Tag verhindert ist kann dies im Vorfeld über Briefwahl oder Wahlkarte erledigen.
Schriftlich kann die Wahlkarte bis zum 25. September beantragt werden, bei persönlicher Abholung gilt diese Frist bis 27. September. Die Beantragung ist in jener Gemeinde möglich, in der man wahlberechtigt ist. Eine telefonische Anforderung einer Wahlkarte ist nicht möglich.
Für die 183 Mitglieder des Nationalrats kandidieren in Oberösterreich elf Parteien: Die ÖVP, die SPÖ, die FPÖ, die Grünen, die Neos, die Bierpartei, MFG, die KPÖ, die Liste Madeleine Petrovic, die Liste Gaza sowie die Partei „Keine von denen“.
Wahlberechtigt ist jeder, der die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat sowie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. In Oberösterreich trifft das auf 1.097.763 Personen zu.
Bei der Wahl 2021 wurde die ÖVP in Oberösterreich mit 37,61 Prozent der Stimmen stärkste Partei, dahinter folgte die FPÖ mit19,77 Prozent. Die SPÖ auf Platz drei kam auf 18,58 Prozent, die Grünen auf 12,32 Prozent. Die Neos erhielten 4,23 Prozent der Stimmen und MFG kam auf 6,23 Prozent. Alle anderen angetretenen Parteien blieben in der Wählergunst unter einem Prozent.
Neben der Festlegung auf eine Partei können auch Vorzugsstimmen für einzelne Kandidaten abgegeben werden. Insgesamt sind drei Vorzugsstimmen möglich: auf Bundes-, Landes- und Regionalebene. Erhält ein Kandidat eine bestimmte Anzahl an Vorzugsstimmen – dies ist regional unterschiedlich geregelt –, wird die Person auf der Kandidatenliste der Partei vorgereiht. Kreuzt man eine Person an, die nicht jener Partei angehört, die man gewählt hat, zählt nur die Parteistimme.
Eingebürgert haben sich mittlerweile diverse Online-Hilfen zur Entscheidungsfindung bei der Parteiwahl. Neben wahlkabine.at etwa auch der Wahlkompass des Standard.
Am Sonntag wird um 17 Uhr die erste Hochrechnung veröffentlicht, aufgrund der Auszählung der Briefwahlstimmen gibt es das amtliche Endergebnis aber erst am nächsten Tag.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden