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Staatsanwaltschaft bekämpft Diversion für Linzer Ex-Bürgermeister Klaus Luger

Steiner Christoph, 02.02.2026 16:32

LINZ. Die Staatsanwaltschaft Linz hat Beschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens gegen Ex-Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) im Zusammenhang mit der LIVA-Affäre eingebracht. Damit beantragt sie die Fortsetzung des Verfahrens wegen des Verdachts der Untreue.

Luger musste nach Bekanntwerden der Affäre zurücktreten. (Foto: Volker Weihbold)
Luger musste nach Bekanntwerden der Affäre zurücktreten. (Foto: Volker Weihbold)

Konkret richtet sich die Beschwerde gegen die Entscheidung, das Verfahren durch eine diversionelle Erledigung zu beenden. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht vor.

Im Zentrum der Vorwürfe steht ein Rechtsgutachten zum Bewerbungs-und Hearingprozess für die Neubesetzung der künstlerischen Leitung der Linzer Veranstaltungsgesellschaft (LIVA) im Jahr 2017.

Selbst undichte Stelle

Den Auftrag für das Gutachten soll Luger laut Staatsanwaltschaft überwiegend in persönlichem Interesse erteilt haben. Untersucht werden sollte, wer dem später als Sieger des Bewerbungsprozesses hervorgegangenen Dietmar Kerschbaum die Fragen vorab verraten hatte. Luger hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, obwohl er wusste, dass er die undichte Stelle war. Die Kosten für die Untersuchung der Sache von 19.061,15 Euro wurden der aus öffentlichen Mitteln finanzierten Linzer Veranstaltungsgesellschaft (LIVA) angelastet.

Die Geldbuße von 20.000 Euro infolge der diversionellen Erledigung hat der Ex-Bürgermeister bereits bezahlt.

„Von schwerer Schuld auszugehen“

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist insbesondere aufgrund der damaligen politischen Funktion Lugers von einer schweren Schuld auszugehen. Das beanstandete Handeln sei geeignet gewesen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine ordnungsgemäße Abwicklung finanzieller Vorgänge in staatsnahen Unternehmen zu erschüttern.

Gerade deshalb habe sich die Staatsanwaltschaft bereits vor dem Angebot einer diversionellen Erledigung durch das Landesgericht Linz klar gegen eine solche Vorgangsweise ausgesprochen. Mit der nun eingebrachten Beschwerde soll das Strafverfahren fortgesetzt werden.


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