Waldbrandverordnungen in den Bezirken Melk und Amstetten erlassen
AMSTETTEN/MELK. „Aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit wurden bereits in 14 NÖ Bezirken Waldbrandverordnungen erlassen“, gibt LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) bekannt. Darunter auch Amstetten und Melk. Durch die Verordnungen wird Rauchen und jegliches Feuer im Wald und in Waldnähe untersagt.

In weiteren drei Bezirken (Gmünd, Krems, Zwettl) ist eine Verordnung in Vorbereitung.
„Waldbrände sind eine Gefahr für Mensch und Tier. Zudem kommt es durch die Flammen nicht nur zu enormen wirtschaftlichen Schäden, sondern auch zur Gefährdung der vielfältigen Funktionen, die der Wald für unsere Gesellschaft erbringt. Die jüngsten Waldbrände konnten dank des engagierten Einsatzes unserer Feuerwehren zwar rasch unter Kontrolle gebracht werden, wir müssen aber aufgrund der aktuellen Situation besonders achtsam sein und unseren Wald schützen“, appelliert Pernkopf.
Ein Verstoß gegen die Waldbrandverordnung wird mit Verwaltungsstrafen bis zu 7.270 Euro oder vier Wochen Freiheitsstrafe geahndet. Dabei muss die Übertretung keinen Waldbrand verursacht haben. Es genügt, wenn man in Wäldern und deren Gefährdungszonen raucht oder Feuer entzündet.
Aktuell gilt die Waldbrandverordnung in folgenden Bezirken:
Amstetten, Baden, Gänserndorf, Hollabrunn, Horn, Korneuburg, Melk, Mistelbach, Mödling, Neunkirchen, St. Pölten, Tulln, Waidhofen an der Thaya und Wr. Neustadt;


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden