Seit heute gilt die Nährwertkennzeichnungspflicht
Seit 13. Dezember müssen vorverpackte Lebensmittel eine Nährwertdeklaration aufweisen.
Rund 70 Prozent der verpackten Lebensmittel wiesen bereits freiwillig eine Nährwerttabelle auf. Seit heute sind die Angaben allerdings verpflichtend.
Wie sieht die Deklaration aus?
Grundsätzlich werden die Angaben in einer Tabelle zusammengefasst und beinhalten Informationen über Energie, Fett (davon gesättigte Fettsäuren), Kohlenhydrate (davon Zucker), Eiweiß und Salz. Des Weiteren können zusätzliche Angaben (einfach/mehrfach ungesättigte Fettsäuren, mehrwertige Alkohole, Stärke, Balaststoffe, Vitamine) auf freiwilliger Basis gemacht werden. Die Nährwertangaben erfolgen generell pro 100 g (für feste Lebensmittel) bzw. pro 100 ml (Flüssigkeiten).
Gibt es Ausnahmen?
Es gibt für die neue Kennzeichnungspflicht auch einige Ausnahmen. So benötigen Handwerksbetriebe, die ihre Erzeugnisse regional beziehungsweise punktuell vertreiben, keine Nährwertdeklaration. Eine Bäuerin, die ihre Marmelade auf dem ortsansässigen Bauernmarkt oder im örtlichen Supermarkt vertreibt, benötigt keine Deklaration auf ihren Produkten. Sollte sie allerdings bei einem großen Handelsunternehmen in ganz Österreich verkaufen, benötigt sie sehr wohl eine Nährwertdeklaration.
Eine weitere Ausnahme stellt rohes Obst, Gemüse und Fleisch sowie Kräuter und Gewürze dar. Auch bei Kaugummi, Gelatine und Alkohol über einen Alkoholgehalt von über 1,2 Vol Prozent entfällt die Kennzeichnungsplicht.
Weitere Informationen über die neue Nährwertkennzeichnungen sind hier zu finden.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden