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MÜNZKIRCHEN/RIED. Im Dezember 2014 wurde eine 57-jährige ehemalige Supermarktleiterin aus Münzkirchen Opfer eines Raubüberfalls, als sie die Tageslosung in Höhe von 12.800 Euro zur Bank bringen wollte. Die beiden Angeklagten, ein Brüderpaar, 18 und 24 Jahre alt, wurden nun vor dem Landesgericht Ried zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Die Brüder müssen ins Gefängnis. Foto: Weihbold
Die Brüder müssen ins Gefängnis. Foto: Weihbold

Vermummt und mit einer Pistole bewaffnet, drohte ihr ein Mann und nötigte sie zur Herausgabe des Geldbetrages. Nur ungern erinnert sich die 57-Jährige an den Abend des 18. Dezember 2014. „Ich habe gespürt, wie er mir die Pistole angesetzt hat“, schildert die 57-Jährige am ersten Verhandlungstag Anfang des Jahres. Während der Jüngere bereits im Oktober ein Geständnis ablegte und zugab am Überfall beteiligt gewesen zu sein, weist sein älterer Bruder alle Vorwürfe von sich. Auch als die Verhandlung am 1. Juni fortgesetzt wurde, war der 24-Jährige nicht geständig. Ein Verwandter, der zum Tatzeitpunkt in Münzkirchen gewesen sei, hätte die Tat begangen. Die Ermittlungen gegen den Mann wurden jedoch eingestellt.

Mit Tat geprahlt

Die Ermittlungen gegen die Brüder kamen ins Rollen, als der 24-Jährige und vermeintlich am Überfall Unbeteiligte, zu Silvester 2014 mit der Tat prahlte, den Überfall nachstellte und vor den Augen seiner Freunde mehrere 50-Euro-Scheine zerriss. Den Raub hätten sie ihrem Verwandten in die Schuhe geschoben und ihm dafür ein paar Hundert Euro bezahlt, soll der 24-Jährige erzählt haben. Diese Aussagen seien seinem Alkohol- und Drogenkonsum geschuldet gewesen, meint der 24-Jährige und würden nicht der Wahrheit entsprechen. Der jüngere der beiden Angeklagten entlastete seinen Bruder ebenfalls und erklärt, er hätte die Tat mit dem Verwandten ausgemacht.

Unbedingte Haftstrafen

Der Richter glaubt den Brüdern nicht und verurteilt den 24-Jährigen zu viereinhalb Jahren unbedingter Haft. Dieser meldet Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Sein jüngerer Bruder wird zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. In seinem Fall ist das Urteil rechtskräftig.


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