Kritik an Youtube-Star Fritz Meinecke nach Wanderung im Karwendel
TIROL. Der Youtube-Videograf Fritz Meinecke, der unter anderem als Gründer des beliebten Formats „7 vs. Wild“ bekannt ist, zog den Unmut des Naturparks Karwendel auf sich. Grund dafür ist eine filmisch dokumentierte Wanderung.
Der Youtube-Star Fritz Meinecke erregte mit einer Wanderung im Naturpark Karwendel Aufsehen – und könnte nun Ärger mit den Behörden bekommen. Grund dafür ist ein mehrtägiger Gebirgsmarsch des 35-Jährigen, der auf seinem Youtube-Kanal sämtliche Aktivitäten rund um das Thema „Outdoor“ behandelt und bereits zusammen mit Discovery + eine eigene TV-Serie produzierte.
Angst vor Nachahmeeffekt
Auf seiner Wanderung von Scharnitz im Bezirk Innsbruck-Land durch das Karwendel übernachtete der Magdeburger nämlich in der ersten Nacht in einer Biwakschachtel – was der Naturpark kritisierte. Diese ist laut Rangerin Irsi Trikha nämlich nur für Notfälle gedacht. Geplantes Biwakieren ist im Naturpark Karwendel zudem ebenfalls nicht erlaubt.
„Wenn jemand geplant in einer Biwakschachtel zu übernachten, könne er im schlimmsten Fall jemandem im Notfall einen Platz wegnehmen“, sagt Trikha, die als Rangerin im Karwendel arbeitet, gegenüber „ORF Tirol“. Sie sieht vor allem im Nachahmeeffekt – das Video sahen über eine Millionen Menschen – eine Gefahr.
„Er hat einen Rieseneinfluss und ist auch ein sympathischer Mensch. Seine Follower sind ihm sehr treu und er inspiriert auch viele Leute“, sagt sie. „
Ich habe ihn auch einfach gefragt, ob er offen dafür wäre, diese Naturverbundenheit anzusprechen. Und dass die Naturschutzregeln wirklich einen Grund haben, warum sie da sind. Weil, wenn wir solche Influencer mitnehmen können und wenn sie auf unserer Seite sind, dann können sie auch unsere Botschaft weitergeben“, fügt sie hinzu. Eine Kontaktaufnahme mit dem Youtube-Star blieb laut ihr aber erfolgslos.
Mögliche Verstöße gegen Naturschutzgesetz
Die Umweltabteilung des Landes erklärte zudem gegenüber dem ORF Tirol, dass das Tiroler Campinggesetz gelte. Außerhalb von Campingplätzen zu campen, ist also nicht erlaubt – weshalb die Sachverhaltsdarstellung nun zur weiteren Bearbeitung an die Bezirkshauptmannschaften Innsbruck und Schwaz weitergeleitet wurde. Der Naturpark vermutet weiters auch Verstöße gegen das Naturschutzgesetz.
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