SCHWEDEN. In Schweden wurde die bezahlte Betreuungsmöglichkeit für Großeltern und andere Verwandte eingeführt. Diese neue Regelung ergänzt das bereits großzügige Elternzeitmodell des Landes und bietet Familien noch mehr Flexibilität.
Ab sofort haben schwedische Eltern die Möglichkeit, bis zu 45 Tage ihrer Karenz übertragen. Alleinerziehende können sogar bis zu 90 Tage abgeben. Großeltern und andere Familienmitglieder können so in die Kinderbetreuung eingebunden werden, ohne finanzielle Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Während dieser Zeit erhalten sie 80 Prozent ihres regulären Gehalts.
Mehr Flexibilität für Familien
Mit dieser Neuerung soll es für Eltern einfacher werden, die Betreuung ihrer Kinder flexibel zu gestalten. Besonders für Alleinerziehende soll dies den Alltag erleichtern. Schweden bietet seinen Bürgern bereits 480 Tage bezahlte Elternzeit, die zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden können. Die Einführung der Übertragbarkeit erweitert dieses Modell nun erheblich.
Erweiterte Karenz für beide Elternteile
Zusätzlich zur neuen Regelung für Großeltern hat Schweden die sogenannten „Doppeltage“ – Tage, an denen beide Eltern gleichzeitig in Karenz gehen können – von 30 auf 60 Tage erhöht. Diese Tage können nun bis zum 15. Lebensmonat des Kindes genutzt werden, was den Familien eine längere gemeinsame Betreuungszeit ermöglicht.
Kritik aus politischen Kreisen
Trotz der weit verbreiteten Zustimmung gibt es auch kritische Stimmen. Einige Oppositionspolitiker sehen in der Übertragungsmöglichkeit eine übermäßige Einmischung des Staates in familiäre Angelegenheiten. Dennoch haben bereits erste Familien von der neuen Regelung Gebrauch gemacht und ihre Karenz auf Verwandte übertragen. Schweden war bereits 1974 das erste Land der Welt, das Vaterschaftsurlaub einführte. Mit der neuen Reform stärkt das Land seine Rolle als Vorreiter in der Familienpolitik.