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Tragödie in Bayern: Kind (9) stirbt nach E-Scooter-Unfall

Tips Logo Verena Beneder, LL.B., 29.05.2025 09:35

KARLSHULD. Ein neunjähriges Kind ist am Dienstagabend, 27. Mai 2025, an den Folgen eines schweren Verkehrsunfalls gestorben. Der Junge verunfallte am vergangenen Wochenende in Karlshuld im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit seinem E-Scooter.

Symbolbild: Tetiana Tuzyk/stock.adobe.com
Symbolbild: Tetiana Tuzyk/stock.adobe.com

Berichten zufolge war das Kind mit einem E-Scooter unterwegs und fuhr hinter einem Pritschenwagen auf die Fahrbahn. Dabei wurde es von einem herannahenden BMW erfasst, dessen 64-jähriger Fahrer den Jungen offenbar übersehen hatte.

Rettung per Hubschrauber ohne Erfolg

Nach dem Zusammenstoß erlitt der Junge schwerste Verletzungen. Ein Rettungshubschrauber brachte ihn umgehend in eine Klinik. Trotz intensiver medizinischer Versorgung konnte der Neunjährige nicht gerettet werden. Am Dienstagabend verstarb er im Krankenhaus.

Unverletzter Fahrer und laufende Ermittlungen

Bislang ist unklar, wie genau es zu dieser Tragödie kommen konnte. Die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang dauern an. Der Autofahrer blieb bei dem Unfall unverletzt. An seinem Fahrzeug entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 5000 Euro. Die Polizei leitete zunächst ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein. Nach dem Tod des Kindes wird nun geprüft, ob der Tatvorwurf in fahrlässige Tötung geändert wird.

Gesetze zur E-Scooter-Nutzung in Deutschland

In Deutschland ist die eigenständige Nutzung von E-Scootern gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) erst ab einem Alter von 14 Jahren zulässig – und auch nur für privat besessene, straßenzugelassene Fahrzeuge. Dennoch sind im öffentlichen Raum immer wieder auch deutlich jüngere Kinder auf E-Scootern zu beobachten, obwohl sie weder rechtlich dazu berechtigt noch in der Regel ausreichend mit den Verkehrsregeln vertraut sind. Es ist daher fraglich, ob die bestehenden Vorschriften ausreichen oder gegebenenfalls verschärft werden müssen, um Kinder besser vor den Risiken im Straßenverkehr zu schützen.


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