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Winterreifenpflicht in Österreich: Was ab 1. November droht und wie man hohe Strafen vermeidet

Tips Logo Thomas Leitner, 22.10.2025 18:15

ÖSTERREICH. Ab 1. November gilt in Österreich die situative Winterausrüstungspflicht. Wer bei Schnee oder Eis mit Sommerreifen fährt, riskiert hohe Strafen bis 10.000 Euro und Probleme mit der Versicherung.

Winterreifenpflicht in Österreich steht vor der Tür (Foto: Tom Leitner)
Winterreifenpflicht in Österreich steht vor der Tür (Foto: Tom Leitner)

Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür und damit auch die gesetzliche Verpflichtung zur situativen Winterausrüstung in Österreich. Ab dem 1. November dürfen Personenkraftwagen nur dann bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, wie etwa Schnee, Schneematsch oder Eis, gefahren werden, wenn Winterreifen montiert sind. Eine Ausnahme bilden Schneeketten, die auf schneebedeckten Fahrbahnen verwendet werden dürfen, jedoch keine vollständige Alternative darstellen. Experten raten dazu, nicht bis zum letzten Moment mit dem Reifenwechsel zu warten. Selbst bei noch mildem Herbstwetter empfiehlt es sich, frühzeitig einen Termin in der Werkstatt zu vereinbaren, da bei einem plötzlichen Kälteeinbruch die Betriebe schnell ausgelastet sind. Wer in der Übergangszeit oder in höheren Lagen unterwegs ist, fährt mit Winterreifen ohnehin sicherer, da diese auch bei kalten Temperaturen bessere Fahreigenschaften aufweisen.

Risiko und Kosten bei falscher Bereifung 

Wer sich über die Vorschriften hinwegsetzt und im Winter mit ungeeigneten Sommerreifen fährt, gefährdet nicht nur sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer, sondern riskiert auch empfindliche Konsequenzen. Bei falscher Bereifung drohen in Österreich Verwaltungsstrafen, die bereits bei etwa 100 Euro beginnen. Sollte durch die unpassende Ausrüstung zusätzlich eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entstehen, kann das theoretische Strafmaß sogar bis zu 10.000 Euro betragen. Zusätzlich zu den Geldstrafen können bei Unfällen aufgrund falscher Bereifung auch Probleme mit der Versicherung entstehen. Es ist daher im eigenen Interesse der Fahrsicherheit und der Vermeidung finanzieller Nachteile, die gesetzlichen Vorgaben strikt einzuhalten.

Die Kontrolle alter Winterreifen ist essenziell 

Bevor die vorhandenen Winterreifen montiert werden, ist eine sorgfältige Kontrolle auf Zustand und Alter unerlässlich. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe in Österreich beträgt vier Millimeter und muss über den gesamten Winter hinweg gewährleistet sein. Fachleute empfehlen jedoch, bei der Montage eine Profiltiefe von rund sechs Millimetern anzustreben, um über die Saison hinweg sicher zu bleiben. Darüber hinaus spielt das Alter der Reifen eine entscheidende Rolle für deren Leistungsfähigkeit. Spätestens nach etwa sechs Saisonen sollte auch bei noch ausreichender Profiltiefe ein Wechsel erfolgen, da das Material mit der Zeit altert und an Grip verliert. Risse, Beulen oder andere offensichtliche Schäden sind ebenfalls klare Warnzeichen, dass neue Reifen fällig sind. Der ÖAMTC-Experte unterstreicht die Wichtigkeit, gerade unter winterlichen Bedingungen nicht an der Sicherheit zu sparen.

Winterausrüstung im europäischen Ausland 

Wer plant, mit dem Auto in den Winterurlaub zu fahren, sollte sich vorab unbedingt über die abweichenden Winterausrüstungspflichten in den jeweiligen Ländern informieren. In Deutschland beispielsweise gilt ebenfalls eine situative Winterreifenpflicht, die bei Schnee, Eis oder Matsch greift. Dort drohen Strafen ab 60 Euro. Seit dem 1. Oktober 2024 ist in Deutschland für Winterreifen das Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, zwingend vorgeschrieben. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die in Österreich zugelassen sind. Innerhalb Italiens existiert keine einheitliche Regelung, da jede Provinz die Vorschriften individuell festlegt. Auf der Brennerautobahn A22 herrscht beispielsweise zwischen dem 15. November und dem 15. April unabhängig von der Witterung eine Winterreifenpflicht. In Slowenien sind Winterreifen zwischen dem 15. November und 15. März verpflichtend, bei winterlichen Verhältnissen aber auch darüber hinaus. Sogar in Dänemark wurde dieses Jahr eine situative Winterausrüstungspflicht eingeführt. Bei Mietwagen im Ausland sollte man sich die Winterausrüstung schriftlich bestätigen lassen, um Probleme zu vermeiden.


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