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STEIERMARK. Für einen Steirer endete der Urlaub mit einer Kündigung. Der Sägefacharbeiter wurde nach rund 40 Jahren im selben Betrieb plötzlich bei der Sozialversicherung abgemeldet.

Symbolbild: Stockfotos-MG/stock.adobe.com
Symbolbild: Stockfotos-MG/stock.adobe.com

Der Arbeitgeber behauptete, dass die Auflösung des Arbeitsverhältnisses einvernehmlich ablief. Tatsächlich hatte es dafür jedoch keinerlei Vereinbarung gegeben.

Mann wurde öfters abgemeldet

Berichten zufolge wurde der Arbeiter in der Vergangenheit immer wieder gekündigt. Dabei einigte man sich auf eine einvernehmliche Auflösung, verbunden mit einer Wiedereinstellungszusage. Diese Abläufe funktionierten nur, weil beide Seiten jeweils damit einverstanden waren. Im aktuellen Fall fehlte jedoch jede Absprache, der Arbeitnehmer wusste schlicht nichts davon.

Arbeiter hatte Anspruch auf Abfertigung

Die unerwartete Abmeldung hatte für den Beschäftigten besonders schwere Folgen. Aufgrund seiner langen Betriebszugehörigkeit galt für ihn noch das System der „Abfertigung Alt“. Damit wäre der Arbeitgeber verpflichtet gewesen, bei einer ordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses die gesetzliche Abfertigung auszubezahlen. Zudem erfolgte die Kündigung weder fristgerecht noch termingerecht. Beides führte zu weiteren Ansprüchen.

Unterstützung durch die Arbeiterkammer

Der Fall landete schließlich bei der Arbeiterkammer, die die Vorgänge genau prüfte und die notwendigen Schritte einleitete. Sie stellte klar, dass weder eine einvernehmliche Auflösung vorlag noch eine rechtmäßige Kündigung. In der Folge muss der Arbeitgeber sowohl die Abfertigung als auch eine Entschädigung für das rechtswidrige Vorgehen nachzahlen.

Mehr als 50.000 Euro für den Arbeitnehmer

Eine unrechtmäßige Abmeldung kann schwerwiegende Folgen haben. Für den Steirer endete der lange Rechtsstreit mit einem Erfolg: Er erhielt insgesamt mehr als 50.000 Euro. In Fällen wie diesen ist es wichtig, dass sich Arbeitnehmer rechtzeitig Unterstützung suchen.  


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