Bis zu drei Jahre Haft: Diese Fehler können Skifahrer ins Gefängnis bringen
ÖSTERREICH. Ein Sturz auf der Skipiste endet meist glimpflich. Doch in bestimmten Fällen kann ein Skiunfall weitreichende rechtliche Folgen haben.
Besonders ein Fehler bringt Skifahrer immer wieder vor Gericht: das Weiterfahren nach einem Unfall.
Weiterfahren kann strafbar sein
Wer nach einer Kollision einfach weiterfährt, keine Hilfe leistet oder keine Personalien angibt, begeht eine Straftat. Das österreichische Strafrecht kennt hier klare Grenzen. Unterlassene Hilfeleistung oder das Verlassen der Unfallstelle können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden. Diese Regeln gelten auch auf Skipisten, selbst wenn es sich nicht um den Straßenverkehr handelt.
Alkohol verschärft die Situation
Alkohol spielt bei der rechtlichen Beurteilung eine entscheidende Rolle. Zwar gibt es in Österreich keine Promillegrenze auf der Piste, doch bei einem Unfall wird Alkoholisierung als erschwerender Umstand gewertet. Gerichte gehen dann häufig von grober Fahrlässigkeit aus, dies kann das Strafmaß deutlich erhöhen.
Fahrlässige Verletzung ist kein Kavaliersdelikt
Auch ohne Fahrerflucht kann ein Skiunfall strafrechtlich relevant sein. Wer durch überhöhte Geschwindigkeit oder rücksichtsloses Verhalten jemanden verletzt, kann wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt werden. Die international anerkannten FIS-Regeln dienen Gerichten dabei als Maßstab für korrektes Verhalten.
Neben der Strafe drohen hohe Kosten
Zusätzlich zu einem Strafverfahren kommen oft zivilrechtliche Forderungen hinzu. Schadenersatz, Schmerzensgeld sowie Rettungs- und Behandlungskosten können die finanzielle Belastung massiv erhöhen.
Vorsicht schützt vor schweren Folgen
Anhalten, helfen und Verantwortung übernehmen ist auf der Skipiste nicht nur eine Frage der Fairness. Es ist der entscheidende Unterschied zwischen einem Unfall mit Folgen und einem Fall, der vor Gericht und im Gefängnis enden kann.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden