Suche


Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Der rund 1.300 Lichtjahre entfernte Stern TOI-5882 weist ungewöhnlich viel Lithium auf. Eine am 15. Juni 2026 veröffentlichte Studie sieht darin Hinweise darauf, dass der Stern einen Planeten aufgenommen haben könnte. Ein massereicher Brauner Zwerg könnte dessen Umlaufbahn verändert haben.

Der Stern TOI-5882 könnte einen Planeten verschluckt haben (Illustration); Bild: KI-generiert
Der Stern TOI-5882 könnte einen Planeten verschluckt haben (Illustration); Bild: KI-generiert

Wie Space.com am 18. Juni 2026 berichtete, stießen Astronomen bei Untersuchungen von TOI-5882 auf eine auffällig hohe Lithiumkonzentration. Im Vergleich mit 61 ähnlich alten und massereichen Sternen lag der Wert im obersten Bereich.

Lithium wird im Inneren von Sternen normalerweise rasch abgebaut. Planeten enthalten hingegen vergleichsweise viel davon. Gelangt planetarisches Material in die äußeren Schichten eines Sterns, kann es dort einen messbaren chemischen Fingerabdruck hinterlassen.

Brauner Zwerg könnte Umlaufbahn gestört haben

TOI-5882 ist noch nicht zu einem Roten Riesen angewachsen. Der mögliche Planet kann daher nicht einfach durch die normale Ausdehnung eines alternden Sterns verschlungen worden sein.

Als möglicher Auslöser gilt ein Brauner Zwerg im selben System. Der Begleiter besitzt etwa die 22-fache Masse des Jupiters und umkreist TOI-5882 innerhalb von rund 7,1 Tagen. Seine Schwerkraft könnte die Bahn eines inneren Planeten so stark verändert haben, dass dieser in den Stern stürzte.

Beobachtungen liefern nur indirekte Spuren

Die Forscher vermuten, dass es sich bei dem verschlungenen Himmelskörper um einen massereichen Gesteinsplaneten oder einen neptunähnlichen Planeten gehandelt haben könnte. Direkt beobachten ließ sich das Ereignis nicht.

Solche Vorgänge dauern vermutlich nur wenige Tage oder Wochen. Astronomen müssen sie deshalb anhand chemischer Veränderungen und der Bewegungen anderer Objekte im System rekonstruieren. Weitere Messungen sollen zeigen, ob sich die Erklärung für TOI-5882 bestätigt.


Mehr zum Thema


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden


Weitere Beiträge

Tragödie: Mann (30) sperrt sich aus Wohnung aus und stürzt in den Tod

Tragödie: Mann (30) sperrt sich aus Wohnung aus und stürzt in den Tod

TURIN/ITALIEN. Ein 30-jähriger Mann wollte offenbar über einen ungewöhnlichen Weg zurück in seine Wohnung gelangen. Doch der Versuch endete ...

Tips - total regionalVerena Beneder, LL.B.
9 Plätze – 9 Schätze: Das ist Niederösterreichs Finalist

9 Plätze – 9 Schätze: Das ist Niederösterreichs Finalist

REICHENAU AN DER RAX/NIEDERÖSTERREICH. Bei „9 Plätze – 9 Schätze“ steht fest, welcher Ort Niederösterreich im großen Finale 2026 vertreten ...

Tips - total regionalVerena Beneder, LL.B.
Diddl-Hype: Diese 6-Euro-Blöcke werden plötzlich für 1.200 Euro angeboten

Diddl-Hype: Diese 6-Euro-Blöcke werden plötzlich für 1.200 Euro angeboten

WELT. Die Diddl-Maus ist zurück und löst einen regelrechten Nostalgie-Hype aus. Besonders die neuen Duftblöcke sind heiß begehrt. 

Tips - total regionalVerena Beneder, LL.B.
Tragödie am Fußballplatz: Bub (13) stirbt beim Fußballspielen

Tragödie am Fußballplatz: Bub (13) stirbt beim Fußballspielen

SAN PAOLO/ITALIEN. Ein Fußballnachmittag mit Freunden endete in einer Tragödie: Ein 13-jähriger Bub ist nach einem medizinischen Notfall gestorben. ...

Tips - total regionalVerena Beneder, LL.B.
Eurowings zeigt im TV, was Passagiere sonst nie zu sehen bekommen

Eurowings zeigt im TV, was Passagiere sonst nie zu sehen bekommen

DEUTSCHLAND. Was passiert hinter den Kulissen einer Fluggesellschaft, wenn Passagiere davon nichts mitbekommen? Eine neue TV-Dokumentation begleitet ...

Tips - total regionalThomas Leitner
Pension mit 62: Wer in Österreich von der Hacklerregelung profitieren kann

Pension mit 62: Wer in Österreich von der Hacklerregelung profitieren kann

ÖSTERREICH. Wer besonders lange gearbeitet und in die Pensionsversicherung eingezahlt hat, kann in Österreich früher in Pension gehen.

Tips - total regionalVerena Beneder, LL.B.
Weitere Beiträge