Suche


Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Der rund 1.300 Lichtjahre entfernte Stern TOI-5882 weist ungewöhnlich viel Lithium auf. Eine am 15. Juni 2026 veröffentlichte Studie sieht darin Hinweise darauf, dass der Stern einen Planeten aufgenommen haben könnte. Ein massereicher Brauner Zwerg könnte dessen Umlaufbahn verändert haben.

Der Stern TOI-5882 könnte einen Planeten verschluckt haben (Illustration); Bild: KI-generiert
Der Stern TOI-5882 könnte einen Planeten verschluckt haben (Illustration); Bild: KI-generiert

Wie Space.com am 18. Juni 2026 berichtete, stießen Astronomen bei Untersuchungen von TOI-5882 auf eine auffällig hohe Lithiumkonzentration. Im Vergleich mit 61 ähnlich alten und massereichen Sternen lag der Wert im obersten Bereich.

Lithium wird im Inneren von Sternen normalerweise rasch abgebaut. Planeten enthalten hingegen vergleichsweise viel davon. Gelangt planetarisches Material in die äußeren Schichten eines Sterns, kann es dort einen messbaren chemischen Fingerabdruck hinterlassen.

Brauner Zwerg könnte Umlaufbahn gestört haben

TOI-5882 ist noch nicht zu einem Roten Riesen angewachsen. Der mögliche Planet kann daher nicht einfach durch die normale Ausdehnung eines alternden Sterns verschlungen worden sein.

Als möglicher Auslöser gilt ein Brauner Zwerg im selben System. Der Begleiter besitzt etwa die 22-fache Masse des Jupiters und umkreist TOI-5882 innerhalb von rund 7,1 Tagen. Seine Schwerkraft könnte die Bahn eines inneren Planeten so stark verändert haben, dass dieser in den Stern stürzte.

Beobachtungen liefern nur indirekte Spuren

Die Forscher vermuten, dass es sich bei dem verschlungenen Himmelskörper um einen massereichen Gesteinsplaneten oder einen neptunähnlichen Planeten gehandelt haben könnte. Direkt beobachten ließ sich das Ereignis nicht.

Solche Vorgänge dauern vermutlich nur wenige Tage oder Wochen. Astronomen müssen sie deshalb anhand chemischer Veränderungen und der Bewegungen anderer Objekte im System rekonstruieren. Weitere Messungen sollen zeigen, ob sich die Erklärung für TOI-5882 bestätigt.


Mehr zum Thema


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden


Weitere Beiträge

Tragischer Unfall: Patient aus Rettungswagen auf Autobahn geschleudert

Tragischer Unfall: Patient aus Rettungswagen auf Autobahn geschleudert

DIEMELSTADT/Deutschland. Bei einem schweren Unfall auf der A44 sind am Donnerstagabend vier Menschen schwer verletzt worden. Ein Sattelzug prallte ...

Tips - total regionalNiklas Killinger
Moderatorin Laura Wontorra wechselt von DAZN zur Konkurrenz

Moderatorin Laura Wontorra wechselt von DAZN zur Konkurrenz

KÖLN/DEUTSCHLAND. Moderatorin Laura Wontorra wird künftig nicht mehr für den Streamingdienst DAZN arbeiten. Die 37-Jährige beendet ihren ...

Tips - total regionalNiklas Killinger
Tödlicher Unfall auf Bauernhof: Familienvater (50) erfasst Sohn

Tödlicher Unfall auf Bauernhof: Familienvater (50) erfasst Sohn

HÖCHST/VORARLBERG. Unvorstellbares muss derzeit eine Familie in Vorarlberg verarbeiten: Am Donnerstagabend, 13. August 2026, kam es auf einem ...

Tips - total regionalVerena Beneder, LL.B.
Brand-Alarm in Italien: Flammen sorgen für Angst an beliebtem Strand

Brand-Alarm in Italien: Flammen sorgen für Angst an beliebtem Strand

MACCARESE/ITALIEN. Ein heftiger Brand hat am Donnerstag, 13. August 2026, für Aufregung an einem beliebten Strand in Italien gesorgt. Während ...

Tips - total regionalVerena Beneder, LL.B.
Griechenland greift durch: 1.312 Euro Strafe für Autofahrer

Griechenland greift durch: 1.312 Euro Strafe für Autofahrer

KORFU/GRIECHENLAND. Vorsicht in Griechenland: Wer in dem beliebten Urlaubsland mit dem Auto unterwegs ist, sollte nicht nur die klassischen Verkehrsregeln ...

Tips - total regionalVerena Beneder, LL.B.
Urlaubschaos in Italien: 100.000 Reisende von Sperre betroffen

Urlaubschaos in Italien: 100.000 Reisende von Sperre betroffen

SIZILIEN/ITALIEN. Ausgerechnet rund um Ferragosto sorgt der Ätna auf Sizilien für erhebliche Probleme. Die anhaltende Aktivität des Vulkans ...

Tips - total regionalVerena Beneder, LL.B.
Weitere Beiträge