Zu wenig Lohn: Elektriker aus Niederösterreich erhält 7.600 Euro Nachzahlung
NEUNKIRCHEN/NIEDERÖSTERREICH. Kurz nach Weihnachten erfuhr ein Elektriker aus dem Bezirk Neunkirchen, dass er sich im neuen Jahr einen neuen Job suchen müsse. Der Mann arbeitete noch bis Ende Februar weiter, im Jänner blieb dann plötzlich sein Lohn aus.

Der Elektriker wandte sich an die Arbeiterkammer Niederösterreich. Bei der AK-Bezirksstelle Neunkirchen wurde der Fall geprüft. Dabei stellte sich heraus, dass nicht nur der Lohn ausständig war.
Mehrere Zahlungen fehlten
Auch die anteiligen Zahlungen für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld waren nicht korrekt abgerechnet worden. Außerdem war ein Teil des noch offenen Resturlaubs bereits verfallen. Die Arbeiterkammer intervenierte und machte die offenen Ansprüche des Elektrikers geltend. Das Ergebnis: Insgesamt erhielt der Mann 7.600 Euro nachbezahlt.
Irrtum beim Resturlaub
Gerade beim Thema Resturlaub gibt es immer wieder Missverständnisse. Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie am Ende eines Arbeitsverhältnisses sämtliche noch offenen Urlaubstage einfordern können. Das ist jedoch nicht immer der Fall. „Der Mann ging davon aus, dass er den gesamten offenen Urlaub noch einfordern kann. Das ist aber ein weit verbreiteter Irrtum, denn leider verfällt offener Urlaub nach zwei Jahren“, erklärt Marianne Landa von der AK-Bezirksstelle Neunkirchen. Grundsätzlich kann Urlaub unter bestimmten Voraussetzungen verjähren. Nicht verjährte Urlaubstage müssen bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich als Urlaubsersatzleistung abgegolten werden.
7.600 Euro nach Intervention
Für den Elektriker aus dem Bezirk Neunkirchen hat sich die Kontaktaufnahme mit der Arbeiterkammer jedenfalls ausgezahlt. Durch die Intervention konnten die offenen Ansprüche geprüft und geltend gemacht werden. Insgesamt erhielt der Mann 7.600 Euro nachbezahlt.

