Müll im Urlaub: Diese Strafen drohen in der Schweiz
SCHWEIZ. Eine Dose am Straßenrand oder der Zigarettenstummel am Boden kann im Urlaub teuer werden. Die Schweiz hat ihre Regeln gegen Littering verschärft – doch auch in anderen beliebten Reiseländern drohen empfindliche Strafen.

Wer im Urlaub Abfälle achtlos wegwirft, riskiert in zahlreichen Ländern eine Geldstrafe. Besonders aktuell ist das Thema in der Schweiz: Dort gelten seit Anfang August erstmals landesweit einheitliche Regelungen gegen sogenanntes Littering.
Je nach Art und Menge des weggeworfenen Abfalls können Geldstrafen von bis zu 250 Schweizer Franken verhängt werden. Bei der illegalen Entsorgung größerer Abfallmengen sind noch deutlich höhere Strafen möglich.
„Gerade bei Wanderungen, Ausflügen oder Picknicks sollten Abfälle wieder mitgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden. Die neuen Schweizer Bestimmungen gelten selbstverständlich auch für Urlauber“, erklärt ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek.
Auch in Österreich ist das Wegwerfen von Abfällen im öffentlichen Raum nicht erlaubt und kann als Verwaltungsübertretung geahndet werden.
Von Frankreich bis Singapur: Diese Strafen drohen
Nicht nur die Schweiz geht gegen achtlos weggeworfenen Müll vor. In mehreren beliebten Urlaubsländern gelten teils empfindliche Strafen.
In Frankreich kann das Wegwerfen von Zigarettenstummeln, Verpackungen oder anderen Abfällen im öffentlichen Raum laut ÖAMTC eine Sofortstrafe von 135 Euro nach sich ziehen. Bei schwereren Verstößen können bis zu 1.500 Euro fällig werden.
In Italien ist unter anderem das Wegwerfen von Zigarettenstummeln, Kaugummis, Kassenzetteln und anderen Kleinabfällen verboten. Dafür sind Geldbußen zwischen 30 und 150 Euro vorgesehen.
Besonders streng sind die Regeln in Singapur. Dort drohen hohe Geldstrafen. Wiederholungstäter können zusätzlich zu Reinigungsarbeiten im öffentlichen Raum verpflichtet werden.
Müll aus dem Autofenster wird zum Sicherheitsrisiko
Noch ernster kann die Situation werden, wenn Abfälle aus einem fahrenden Auto geworfen werden. Getränkebecher, Verpackungen oder andere Gegenstände können auf der Fahrbahn oder auf anderen Fahrzeugen landen und dadurch Verkehrsteilnehmer gefährden. Auch ein noch glühender Zigarettenstummel kann etwa für Motorradfahrer zur Gefahr werden.
In Österreich können dabei je nach Fall unterschiedliche Vorschriften zur Anwendung kommen. In Wien sieht beispielsweise das Reinhaltegesetz Verwaltungsstrafen von bis zu 1.000 Euro vor. Auch eine Bestrafung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz kann in Betracht kommen.
Der ÖAMTC empfiehlt deshalb, Müll bei längeren Autofahrten bis zur nächsten Rastmöglichkeit im Fahrzeug aufzubewahren und dort ordnungsgemäß zu entsorgen.








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