Wasserverschmutzung in Ohlsdorf: Prozess im Finale
OHLSDORF/WELS. Im Prozess um eine Grundwasserverschmutzung in Ohlsdorf dürfte es heute ein Urteil geben. Dabei geht es um den Vorwurf, Abfälle aus einer Pflanzenschutzmittelproduktion seien von einer Entsorgungsfirma widerrechtlich in einer Baurestmassen-Deponie abgelagert worden. Am Wort war zunächst ein Sachverständiger. Er stellte der Praxis der Probennahme auf der Deponie kein gutes Zeugnis aus.

Ins Rollen geriet der Fall, als sich Anfang des Jahres 2014 etliche Bewohner in Ohlsdorf über einen modrigen Geschmack und Geruch ihres Trinkwassers beschwerten. Bei der Ursachenforschung stellten die Behörden im Grundwasser eine chemische Verbindung in Kleinstspuren und unter der herkömmlichen Nachweisgrenze fest, die auf Pestizide hinwies. In Verdacht geriet eine Baurestmassen-Deponie an der Traun. Dort wurde die chemische Verbindung ebenfalls gefunden.
Verdacht: unerlaubte Entsorgung von Chemikalien sowie unzureichende Kontrolle der angelieferten Abfälle
Angeklagt sind zwei Mitarbeiter der Deponie sowie einer des Entsorgungsunternehmens, das die Abfälle geliefert haben soll. Die drei bekennen sich nicht schuldig. Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Mitarbeiter des Entsorgungsbetriebes vor, veranlasst zu haben, dass Abfälle aus einer Pflanzenschutzmittelproduktion in die Deponie gebracht werden. Ihm droht eine Strafe bis zu drei Jahren Haft. Zwei Mitarbeiter des Deponiebetreibers stehen unter Verdacht, eine ausreichende Überwachung der gelieferten Abfälle unterlassen zu haben. Dadurch sei eine andauernde Verschlechterung des Bodens und des Grundwassers verursacht worden. Der Strafrahmen dafür: bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze. Ebenfalls verantworten müssen sich die beiden involvierten Firmen.
Probeentnahme „nicht lege artis“
Heute war der technisch-chemische Sachverständige Jürgen Maier am Wort. Er erklärte, dass die Probennahme bei den angelieferten Sedimentschlämmen „keineswegs lege artis war“. Das Material sei nicht in einem eigens dafür vorgesehenen Zwischenlager untersucht, sondern zunächst in der Sickergrube abgelagert und erst dort beprobt worden. Zu diesem Zeitpunkt sei aber der wässrige Anteil schon versickert gewesen.
Entstandene Kosten: drei Millionen Euro
Experten gehen davon aus, dass die Beeinträchtigung der Traun mit belastetem Oberflächenwasser mindestens über einen Zeitraum von elf Monaten erfolgte, vermutlich sogar länger. Die Kosten, die für die Beseitigung der Schäden aufgewendet wurden, sollen rund drei Millionen Euro betragen - etwa 1,27 Millionen von Gemeinden bzw. dem Land, 1,8 Millionen vom Deponiebetreiber.
Nur zweimal im Jahr kontrolliert
Einvernommen wurde am Donnerstag unter anderem auch ein Deponieaufsichtsorgan. Der Mann hat die Anlieferung der Abfälle im Auftrag der Behörde kontrolliert. Offenbar war in einem gewissen Zeitraum 22 Mal Sickerwasser abgeleitet, aber nur dreimal kontrolliert worden. „Mein Verständnis war, dass die Untersuchungshäufigkeit für das Sickerwasser (....) zweimal (im Jahr, Anm.) zu prüfen war und es keine anderen Vorschriften gab“, sagte er. Er blieb aber insgesamt vage und verweigerte zuletzt die Aussage, um sich nicht selbst zu belasten.
Ein Urteil wurde noch für den Donnerstag erwartet.


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