Für den Heiligen Abend und den Christtag sind Zusammenkünfte von nicht mehr als zehn Personen erlaubt, die Zahl der Haushalte ist dabei egal. Außerhalb gilt weiterhin: Sechs Erwachsene und sechs minderjährige Kinder aus zwei Haushalten dürfen sich treffen.
Maskenpflicht bei Treffen in Innenräumen ab 17. Dezember
Ab 17. Dezember - dem Tag, an dem die neue Verordnung in Kraft tritt- kommt eine Maskenpflicht bei Treffen von Privatpersonen in Innenräumen. Das Sozialministerium betonte nun, dass auch die Maskenpflicht am 24. und 25. Dezember nicht gilt. Die neue Verordnung, die bis 26. Dezember bestehen soll, sieht eine Maske unter anderem in Unternehmen vor, sobald Menschen zusammentreffen. Alternativ sind Schutzmaßnahmen wie Trennwände oder Plexiglaswände erlaubt. Treffen im privaten Wohnbereich sind nicht in die Maskenpflicht eingeschlossen.
Weitere Neuerungen, die die Verordnung bringt, betreffen den Freizeitbereich. So dürfen in geschlossenen oder abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln wie Gondeln höchstens die Hälfte der zugelassenen Personen fahren. Orte wie Tierparks und botanische Gärten sollen demnächst wieder besucht werden dürfen. In Bereichen, wo eine Testung vorgeschrieben wird, sind nun jene ausgenommen, die in den vergangenen drei Monaten davor nachweislich Covid-19-Infektionen hatten.
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