Weitere Lockerungen ab 1. Juli auch in Heimen und Spitälern geplant, neue Einreisebestimmungen
Ö/OÖ/NÖ. Für Montag wird die Verordnungen erwartet, mit der die Covid-Lockerungen ab 1. Juli geregelt werden. Neu sein dürften darin auch weitere Lockerungen für Alten- und Pflegeheime sowie Spitäler. Bereits veröffentlicht ist die neue Einreiseverordnung.
Mit 1. Juli soll es in Alten- und Pflegeheimen keine FFP2-Maskenpflicht mehr geben, ein einfacher Mund-Nasen-Schutz soll reichen. Zudem dürften die Besuchsbeschränkungen in Heimen und auch Spitälern weitgehend fallen.
Zuletzt wurden solche Erleichterungen von mehreren Seiten stark gefordert, Tips hat berichtet.
Neue Einreiseverordnung
Mit 1. Juli gilt auch die neue Einreiseverordnung, gleichzeitig tritt der europäische „Grüne Pass“ in Kraft. Bei der Einreise aus Ländern mit geringem epidemiologischem Risiko, darunter viele beliebte Urlaubsländer, gilt laut Verordnung: „Personen, die aus einem in der Anlage 1 genannten Staat oder Gebiet einreisen und glaubhaft machen, dass sie sich innerhalb der letzten zehn Tage ausschließlich in einem solchen aufgehalten haben, haben einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr mitzuführen. Liegt kein Nachweis vor, ist eine Registrierung vorzunehmen und unverzüglich, jedenfalls aber binnen 24 Stunden nach der Einreise, ein Test durchführen zu lassen.“
Der Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr: Geimpft, genesen, getestet.
Einreisen aus Virusvariantengebieten wie Großbritannien, Brasilien, Indien und Südafrika ist zwar grundsätzlich untersagt, Österreich und EU- sowie EWR-Bürger sind davon allerdings ausgenommen. Hier gilt bei der Einreise ein negativer Test und eine Registrierung, dazu eine zehntägige Quarantäne, mit Möglichkeit zur Freitestung ab Tag fünf.
Die Quarantänepflicht entfällt bei Reisen aus beruflichen Zwecken und für Reisen im überwiegenden Interesse Österreichs, insbesondere im Bereich Kultur und Sport.
Bei Minderjährigen gelten generell dieselben Bestimmungen, mit Ausnahme der Testpflicht bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr.
Ausnahmen gelten für regelmäßige Pendler, grenzüberschreitende Schul- und Studienbesuche, zu familiären Zwecken oder zum Besuch von Lebenspartnern. Auch für Personen, die vollimmunisiert sind, entfällt 14 Tage nach der letzten dafür notwendigen Impfdosis die Registrierungs- und Quarantänepflicht.
Die Verordnung tritt am 31. August 2021 außer Kraft.
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