PCR-Testpflicht an Flughäfen für Reiserückkehrer aus bestimmten Ländern
Ö/OÖ/NÖ. Ab 3. August gelten neue Covid-Einreisebestimmungen für bestimmte Länder: Reiserückkehrer aus Spanien, den Niederlanden und Zypern müssen auf österreichischen Flughäfen einen negativen PCR-Test vorlegen, wenn sie nicht vollimmunisiert oder genesen sind. Wer keinen solchen Test hat, muss sich vorab registrieren und den Test „unverzüglich“ am Flughafen nachholen.

In der Nacht auf Donnerstag hat das Gesundheitsministerium eine entsprechende Novelle der Einreiseverordnung veröffentlicht. So heißt es in der „Sonderbestimmung für die Einreise auf dem Luftweg aus bestimmten Staaten und Gebieten“, dass Personen, die auf dem Luftweg aus den Niederlanden, Spanien oder Zypern einreisen, „ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests oder ein ärztliches Zeugnis über ein solches oder einen Impfnachweis gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. b, c oder d oder ein ärztliches Zeugnis über einen solchen mitzuführen“ haben.
Liegt kein Nachweis vor, ist eine Registrierung vorzunehmen und unverzüglich am Flughafen ein molekularbiologischer Test durchführen zu lassen. Ist aufgrund besonderer Umstände eine unverzügliche Testung am Flughafen nicht möglich, kann diese in Ausnahmefällen binnen 24 Stunden nachgeholt werden.
Genesen oder geimpft
Wer vollständig immunisiert ist, oder wer ein ärztliches Zeugnis über eine in den letzten 90 Tagen abgelaufene Covid-Infektion vorlegen kann, erspart sich den PCR-Test. Ein derartiges Genesenen-Zeugnis darf aber frühestens 14 Tage nach dem Erstnachweis bzw. Symptombeginn ausgestellt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass 48 Stunden vor der Ausstellung des Attests keine Symptome mehr vorhanden sein dürfen.
Test nachholen
Kann der PCR-Test nicht „unverzüglich“ gemacht werden, dürfen ihn binnen 24 Stunden nachholen, heißt es in der novellierten Einreiseverordnung. Der Fall könnte das etwas sein, wenn die Teststation nicht geöffnet hat oder es zu großem Andrang an den Teststationen kommt.
Die Regelung der bisherigen Einreiseverordnung hinsichtlich Minderjähriger bleibt Novellierung unberührt: Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen.
OÖ: Fallhäufungen im Zusammenhang mit Urlaubsreisen
Die Steigerung der Infektionszahlen lässt sich gerade auch in Oberösterreich auf Öffnungsschritte sowie die Folgen erhöhter Reisetätigkeit zurückzuführen. Betroffen sind zu einem großen Maße junge Menschen. Aktuell gibt es in Oberösterreich zwei täglich größer werdende Fallhäufungen im Zusammenhang mit Urlaubsreisen ins Ausland. Diese Reisen werden vordergründig von jüngeren Menschen zum Feiern im Rahmen von organisierten Festivals gemacht. Gesamt können mehr als 30 Fälle diesen Reisen zugeordnet werden - Tendenz steigend, teilt das Land OÖ mit. LH-Stellvertreterin Gesundheitsreferenten Christine Haberlander ruft deshalb erneut vor allem junge Menschen auf, sich impfen zu lassen. „Zuversichtlich können wir sein, vorsichtig müssen wir dennoch bleiben, Diverse Urlaubsreisen bzw. Reisen zu beliebten Festivals ins Ausland zeigen, dass Impfen Sinn macht.“
Problematisch bei der aktuellen Entwicklung bei Reisen sei, dass die Infektionsketten aufgrund der Zeit bis zum Auftreten von Symptomen (wenn überhaupt welche auftreten aufgrund der Schutzwirkung von bereits geimpften Menschen) und dem Umstand der zurückgelegten Strecken (Busse, PKW mit mehreren Insassen) eine Streuung eher begünstigen als bremsen.


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