140.000 Antigen-Tests für Mitarbeiter in Kinderbetreuung
OÖ. Für das Personal in den oö. Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen gilt laut Novelle der Covid-19-Öffnungsverordnung des Gesundheitsministeriums der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Das Land OÖ stellt diesen daher rund 140.000 Antigen-Tests zur Verfügung.

„Unser größtes Ziel ist die Gesundheit und die Sicherheit der Kinder und des Personals in den oberösterreichischen Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen. Um diese Verordnung des Gesundheitsministeriums in die Praxis umsetzen zu können, ist es mir wichtig, die Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen in Ergänzung zum öffentlichen Testangebot rasch mit ausreichend Antigen-Tests zu versorgen. Mit den zusätzlichen rund 140.000 Antigen-Tests schaffen wir ein dichtes Sicherheitsnetz, welches ein durchgehendes Öffnen ermöglichen soll“, so Bildungsreferentin LH-Stellvertreterin Christine Haberlander. Die Auslieferung der Antigen-Tests wurde vom Land Oberösterreich bereits in die Wege geleitet.
Durchgehend negativer Test
Analog zur Schule müssen die Beschäftigten in den Einrichtungen ab 13. September zum Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr entweder die Covid-19-Impfung vorweisen oder laufend negativ auf Covid-19 getestet sein. Ebenfalls analog zur Schule gilt ein Antigen-Test, der am Standort erfolgt für 48 Stunden, mit QR-Code für 24 Stunden. Einmal pro Woche ist ein PCR-Test bei einer externen, dazu befugten Stelle - etwa Apotheken - durchzuführen.
„Die Elementarpädagogen waren in den letzten 18 Monaten besonders wichtige Schlüsselpersonen in unserer Gesellschaft. Die durchgängige Betreuungsmöglichkeit der Kinder an den Standorten war ein entscheidender Faktor zur Bewältigung der Krise. Wir wollen auch weiterhin allen Eltern die Möglichkeit geben können, ihre Kinder in besten Händen zu wissen. Die regelmäßige Testung des ungeimpften Personals zum eigenen, aber auch zum Schutz der Anvertrauten, soll eine etwaige Schließung der Einrichtung verhindern“, unterstreicht Bildungsdirektor Alfred Klampfer.
3-G-Nachweis auch für externe Personen
Außerdem besagt die Verordnung des Bundes, dass grundsätzlich alle externen Personen, die die Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen betreten, einen entsprechenden 3-G-Nachweis benötigen und eine Maske tragen müssen. Ausgenommen davon sind jene, die die Einrichtung nur kurz betreten – beispielsweise Eltern zum Bringen oder Abholen der Kinder. Kinder bis sechs Jahre brauchen auch keine Maske. Bei längeren Aufenthalten – bei einem Elternabend – ist zusätzlich zum 3-G-Nachweis eine Maske zu tragen.


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