Ö/OÖ. Am Freitag werden wohl weitere Verschärfungen der Covid-Maßnahmen in Österreich bekannt gegeben. Wie berichtet gibt es am Freitag wieder einen Bund-Länder-Gipfel, für 20 Uhr sind Pressestatements angekündigt.

9.388 neue positive Fälle innerhalb von 24 Stunden in Österreich, die meisten einmal mehr in Oberösterreich mit 2.461, auch die Auslastung der Covid-Intensivbetten steigt zunehmend, die Ampel-Kommission hat ganz Österreich wieder auf rot geschaltet: Angesichts der Lage kommt die Bundesregierung um 18 Uhr mit den Landeshauptleuten zusammen - teils virtuell, teils in Wien - für 20 Uhr sind Pressestatements angekündigt.
2G im Freizeitbereich möglich
Eigentlich tritt gemäß des Maßnahmen-Stufenplans des Bundes am Montag wie berichtet Stufe 2 in Kraft. Laut diesem werden Wohnzimmertests nicht mehr als 3G-Nachweis akzeptiert. Für Veranstaltungen über 500 Personen ohne fixen Sitzplatz würde 2G gelten. Alleine mit den Prognosen von einer Auslastung von 400 Intensivbetten bis dahin (Stand Freitag: 356 Patienten) würde aber ohnedies sofort Stufe 3 schlagend werden, damit würde die 2,5G-Regel gelten, als Test-Nachweis wären dann also nur mehr PCR-Tests gültig.
Im Raum steht bei den Beratungen nun generell die 2G-Regel im Freizeitbereich – wie sie gestern bereits Wien angekündigt hat. Auch soll die möglichst schnelle Umsetzung der „Booster-Impfung“ Thema sein, auch eine Testpflicht für Geimpfte und Genesene dürfte diskutiert werden.
Schärfere Maßnahmen in OÖ
Grundsätzlich wird es auch um eine Vereinheitlichung der Covid-Maßnahmen gehen, angesichts unterschiedlicher Regelungen in Österreich. Fast alle Bundesländer kündigten zuletzt Verschärfungen an.
Oberösterreich hat am Donnerstag die Einführung der 2,5G-Regel ab Montag angekündigt – in Bereichen wie Gastro, Kultur, körpernahe Dienstleister, Gesundheitseinrichtungen. Hinsichtlich erwarteter Regeln vonseiten des Bundes betonte Stelzer dabei: „Dann ist klar, dass die Bundesregelungen gelten.“
Auffrischungsimpfung in Ausnahmefällen schon nach vier Monaten möglich
Mittlerweile liegen auch die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums zur Covid-Auffrischungsimpfung in schriftlicher Form vor. Demnach könne diese in Ausnahmefällen schon nach vier Monaten erfolgen. Gründe sind etwa eine zweimalige Impfung mit AstraZeneca, der Antritt einer längeren Reise oder besonders hohes Expositionsrisiko. „Eine Unterschreitung des empfohlenen Impfintervalls von sechs Monaten ist in begründeten Ausnahmefällen sinnvoll und kann nach entsprechender Aufklärung und Dokumentation erfolgen (off-label)“, heißt es.
Grundsätzlich gilt die Empfehlung zur Auffrischung nach sechs Monaten.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden