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OÖ. Mit 4. Dezember sind neue Vorgaben des Bundes beim Covid-Kontaktpersonen- und Entlassungsmanagement in Kraft getreten, teilt der Krisenstab des Landes OÖ mit. Die Neuerungen im Detail.

Symbolfoto (Foto: chainarong06/Shutterstock.com)
Symbolfoto (Foto: chainarong06/Shutterstock.com)

Beim Kontaktpersonen-Management gilt künftig folgendes:

Die Zeiträume für Geimpfte werden angepasst:

  • Impfstoffunabhängig ab dem 14. Tag bis sechs Monate nach der 2. Impfung, davon mindestens eine Impfung mit mRNA-Impfstoff
  • Bei Impfung nach Genesung: ab dem 14. Tag nach der Impfung bis sechs Monate nach einmaliger Impfung
  • Bei weiterer Impfung: ab dem 7. Tag nach der Impfung bis neun Monate nach letzter Impfung

Keine Herabstufung von geimpften/genesenen Kontaktpersonen (KP) I auf KP II bei folgenden Personengruppen:

  • Personen, die ausschließlich Vektorimpfstoff (AstraZeneca und Janssen Impfstoff) erhalten haben, ab vier Monate nach der zweiten Impfung
  • Bei Verdacht auf eine Infektion des bestätigten Falles mit einer besorgniserregenden Virusvariante (VOC) mit immune escape Mutationen (“Immunfluchtmutante“)
  • Geimpfte/genesene Haushaltskontakte bzw. haushaltsähnliche Kontakte, bei denen während der Isolationsdauer des im gleichen Haushalt isolierten bestätigten Falls Infektions-Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden können
  • Schwerwiegend immungeschwächte bzw. immunsupprimierte Personen

Vorgehen für das Management von KP I bei Verdacht auf eine besorgniserregende Virusvariante mit immune escape Mutationen (“Immunfluchtmutante“):

  • für alle KP I Quarantäne für 14 Tage nach der Letztexposition und Durchführung einer PCR-Testung nach Identifikation sowie am Tag 13

Änderung Entlassungsmanagement

  • alle mit der Variante „Omikron“ Infizierten müssen mindestens zehn Tage in Quarantäne und müssen einen negativen PCR-Test vor Entlassung haben

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