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Neuerungen beim Kontaktpersonen-Management
OÖ. Mit 4. Dezember sind neue Vorgaben des Bundes beim Covid-Kontaktpersonen- und Entlassungsmanagement in Kraft getreten, teilt der Krisenstab des Landes OÖ mit. Die Neuerungen im Detail.

Beim Kontaktpersonen-Management gilt künftig folgendes:
Die Zeiträume für Geimpfte werden angepasst:
- Impfstoffunabhängig ab dem 14. Tag bis sechs Monate nach der 2. Impfung, davon mindestens eine Impfung mit mRNA-Impfstoff
- Bei Impfung nach Genesung: ab dem 14. Tag nach der Impfung bis sechs Monate nach einmaliger Impfung
- Bei weiterer Impfung: ab dem 7. Tag nach der Impfung bis neun Monate nach letzter Impfung
Keine Herabstufung von geimpften/genesenen Kontaktpersonen (KP) I auf KP II bei folgenden Personengruppen:
- Personen, die ausschließlich Vektorimpfstoff (AstraZeneca und Janssen Impfstoff) erhalten haben, ab vier Monate nach der zweiten Impfung
- Bei Verdacht auf eine Infektion des bestätigten Falles mit einer besorgniserregenden Virusvariante (VOC) mit immune escape Mutationen (“Immunfluchtmutante“)
- Geimpfte/genesene Haushaltskontakte bzw. haushaltsähnliche Kontakte, bei denen während der Isolationsdauer des im gleichen Haushalt isolierten bestätigten Falls Infektions-Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden können
- Schwerwiegend immungeschwächte bzw. immunsupprimierte Personen
Vorgehen für das Management von KP I bei Verdacht auf eine besorgniserregende Virusvariante mit immune escape Mutationen (“Immunfluchtmutante“):
- für alle KP I Quarantäne für 14 Tage nach der Letztexposition und Durchführung einer PCR-Testung nach Identifikation sowie am Tag 13
Änderung Entlassungsmanagement
- alle mit der Variante „Omikron“ Infizierten müssen mindestens zehn Tage in Quarantäne und müssen einen negativen PCR-Test vor Entlassung haben


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