
Ö. Mit 2. Februar 2023 kommt es beim „Pickerl“ - dem §57a Gutachten fürs Fahrzeug, zu Änderungen: neues Layout, QR-Code und die neue Prüfposition eCall System wird eingeführt.
Das §57a Gutachten wird auf ein neues einheitliches Layout gebracht und erhält zusätzlich einen QR-Code, der auf das Gutachten gedruckt wird. Durch Einlesen des QR-Codes kann jede Person kostenlos eine elektronische Version des Gutachtens abrufen. „Der QR-Code am §57a Gutachten bringt insbesondere Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf. So kann die Echtheit des Gutachtens ganz leicht überprüft werden“, erklärt ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc Vorteile für den Konsumenten.
Gleichzeitig wird eine neue Prüfposition eingeführt. Das seit 2018 in allen Fahrzeugen vorgeschriebene eCall System muss im Rahmen der §57a Begutachtung überprüft werden.
Weitere Änderungen ab Mai
Ab Frühjahr folgen zudem weitere Änderungen beim Pickerl: Ab 20. Mai 2023 muss im Zuge der §57a Begutachtung eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021 vorgenommen werden. Diese Daten werden inklusive Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank des Verkehrsministeriums gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Erstes Ziel ist, festzustellen, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden.
Hier zeigt sich der Verkehrsclub ÖAMTC kritisch: Zwar werde das Vorhaben einer transparenten und vergleichbaren Darstellung der durchschnittlichen Verbräuche einzelner Fahrzeugmodelle unterstützt, ist aber strikt gegen die Zuordnung einzelner Verbräuche zu rückverfolgbaren Fahrzeugdaten, wie der Fahrzeugidentifizierungsnummer.