
OÖ. Plastik, Pappbecher, Getränkedosen, Papiersäcke und vieles mehr: Aus fahrenden Autos wird jede Menge Müll geworfen, der am Straßenrand und auf den Feldern und Wiesen landet. Die OÖ Jungbauernschaft im OÖ Bauernbund will zum Nachdenken bewegen.
„Ich habe mit Nachbarn gesprochen. Auch diese sind, wie jedes Jahr auch heuer wieder, verärgert, da sie den Müll fremder Personen von ihrem Grund und Boden wegräumen müssen. Es ist sicher nur ein kleiner Bevölkerungsanteil, der seinen Müll nicht ordnungsgerecht entsorgt und stattdessen aus dem Auto wirft. In Wäldern findet man leider auch so manches, was dort ganz und gar nicht hingehört. Ich habe schon einmal in meinem Wald ein Waschbecken und eine Mikrowelle gefunden. Warum sich Menschen die Mühe machen, kaputte Geräte mit dem Auto zu transportieren und im Wald zu entsorgen, anstatt kostenlos in einem Altstoffsammelzentrum zu entsorgen, kann ich nicht nachvollziehen“, zeigt sich Jungbauernlandesobmann Christian Lang verwundert.
Illegale Müllentsorgung kein Kavaliersdelikt
Die OÖ Jungbauernschaft im OÖ Bauernbund versucht schon seit einigen Jahren, mit Aktionen Bewusstsein in der Bevölkerung zu schaffen. „Im letzten Jahr haben wir die Tafel-Aktion 'Sei kein Schwein! Müll gehört in die Tonne rein', durchgeführt. Die Absicht dahinter war, Umweltsünder zum Nachdenken zu bewegen. Es braucht aber jeden einzelnen Bürger und die Sensibilität für den Umweltschutz. Nur so können wir diese Problematik in den Griff bekommen“, so Lang.
Abfallwirtschaftsgesetz stellt Littering unter Strafe
Der Paragraf 25 „Strafbestimmungen“ im OÖ Abfallwirtschaftsgesetz wurde mit Juni 2021 novelliert. Das achtlose Wegwerfen von Müll kann damit bestraft werden. Dabei entscheiden die Gemeinden, ob und welche Personen sie mit der Kontrolle betrauen. „Auf Nachdruck von uns jungen Bauern konnte eine Überarbeitung des OÖ Abfallwirtschaftsgesetzes erreicht werden. Damit ist Littering kein Bagatelldelikt mehr, sondern eine Handlung, die Strafen nach sich zieht“, so Lang. Die Strafen belaufen sich auf zwischen 60 Euro bis zu 8.500 Euro, je nach Verstoß.