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OÖ. Herbst und Winter stellen Autofahrer vor besondere Herausforderungen. Speziell in den Morgen- und Abendstunden sind die Sichtverhältnisse auf Oberösterreichs Straßen eingeschränkt. Der ARBö OÖ gibt daher Tipps zum richtigen Einsatz von Scheinwerfern und Leuchten.

Herbst und Winter stellen Autofahrer bezüglich der Sichtverhältnisse auf den Straßen vor Herausforderungen. Der ARBÖ OÖ bietet Überprüfungen zur Einstellung der Scheinwerfer an. (Foto: ARBÖ)

Durchschnittlich ist jeder 20. Autofahrer nicht ausreichend beleuchtet unterwegs. Das geht auf eine Beobachtung des ARBÖ (=Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs) zurück. „Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Autofahrer unsicher sind, mit welchem Licht man bei unseren aktuellen Witterungsbedingungen fahren muss beziehungsweise darf. Im Zweifelsfall verlassen sich dann einige auf die Lichtautomatik, welche in den meisten Fahrzeugen lediglich das Tagfahrlicht einschaltet, was bei eingeschränkten Sichtverhältnissen unzureichend ist, da hierbei die Heckbeleuchtung dunkel bleibt“, erläutert Thomas Harruk, Landesgeschäftsführer des ARBö Oberösterreich. Er ruft daher in Erinnerung, wann welche Beleuchtung zum Einsatz kommen soll.

Von Begrenzungslicht bis zum Fernlicht

Zusätzlich zum Abblend- und Fernlicht ist das Begrenzungslicht zu verwenden. Damit können etwa abgestellte Fahrzeuge, die nicht aus mindestens 50 Meter Entfernung erkannt werden können, beleuchtet werden. Das Tagfahrlicht muss seit 2011 Teil jedes Autos sein, das innerhalb der EU genehmigt wurde. In Österreich darf dieses Licht nur am Tag und bei klarer Sicht verwendet werden. In manch anderen europäischen Ländern ist das Tagfahrlicht vorgeschrieben. Ein Nachteil bei diesem Licht sei laut ARBö OÖ, dass oft nur die Frontscheinwerfer leuchten. Die Heckleuchten bleiben hingegen dunkel.

Das Abblendlicht kann grundsätzlich immer eingeschaltet werden und soll Fahren auf Sicht ermöglichen. Auf jeden Fall verwendet werden muss es bei Dunkelheit und Dämmerung, bei Sichtbehinderung wie Nebel, Schnee oder Regen, aber auch im Tunnel. Heutige Abblendlichte leuchten etwa 70 Meter, damit wäre ein Tempo von ungefähr 70 km/h möglich. Das Fernlicht wiederum muss die Fahrbahn auf weite Sicht ausleuchten. Daher kann auch bei Dunkelheit ein höheres Tempo als mit Abblendlicht gefahren werden. In ein paar Situation darf allerdings kein Fernlicht verwendet werden: bei Gegenverkehr, beim Hintereinanderfahren, bei ausreichender Straßenbeleuchtung und bei stillstehendem Fahrzeug. Darüber hinaus dürfen keine Fußgängergruppen geblendet werden und das Licht muss ausgeschalten sein, wenn sich Schienenfahrzeuge oder Schiffe unmittelbar neben der Fahrbahn nähern.

Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte

Grundsätzlich immer verwendet werden dürfen hingegen Nebelscheinwerfer. Hinten am Fahrzeug angebrachte Nebelschlussleuchten können bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall verwendet werden. Zu beachten ist, dass diese sehr hell sind und daher nachfahrende Lenker geblendet werden können. „Bei nebeligen Witterungsverhältnissen ist die Benützung der Nebelschlussleuchte wichtig, denn die helle Leuchtkraft macht das Fahrzeug frühzeitig erkennbar. Allerdings sollten Fahrzeuglenker nicht vergessen, die Nebelschlussleuchte auch wieder abzuschalten“, erinnert Harruk.

Falsche Lichtverwendung kann in Österreich in der Theorie mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden. In der Praxis werden meist 36 Euro oder 72 Euro verlangt. Teurer wird es, wenn es zu einer Anzeige kommt, informiert ARBÖ Rechtsexperte Martin Echsel. Der ARBÖ bietet Winter-Fit-Checks an, bei denen auch die Scheinwerfereinstellung genau geprüft und gegebenenfalls korrigiert wird.


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