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OÖ. Im kommenden Jahr wird nicht nur die NoVA erhöht, auch bei der Elektromobilität stehen Neuerungen bevor. So ändern sich etwa die Fördervoraussetzungen für Privatpersonen, informiert der ÖAMTC.

Im kommenden Jahr wird die Förderung für Elektroautos für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine reduziert (Symbolbild). Der ÖAMTC informiert über die Details. (Foto: Volker Weihbold)

Grundsätzlich wird der Kauf von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen weiterhin finanziell unterstützt, sagt ÖAMTC-Mobilitätsexperte Markus Kaiser. Dafür steht insgesamt ein Budget von 46 Millionen Euro zur Verfügung. Reduziert werden die Förderung für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine von derzeit 5.000 auf 4.000 Euro bei reinen Elektrofahrzeugen und von 2.500 auf 2.000 Euro pro Fahrzeug bei Plug-in-Hybriden. Unverändert bleibt hingegen die Förderung für Privatpersonen. Ab Jänner 2021 wird jeder privat angeschaffte E-Pkw mit 5.000 Euro, jeder Plug-in-Hybrid mit 2.500 Euro bezuschusst.

Neue Voraussetzungen für die Förderung

Während es derzeit noch Unterschiede in den Fördervoraussetzungen zwischen Privatpersonen und Betrieben gibt, wird dies im kommenden Jahr beseitigt. Die Brutto-Anschaffungspreisgrenze wird bei Privatpersonen von maximal 50.000 Euro auf 60.000 Euro angehoben. Damit wird die Grenze für Private an die der Betriebe angepasst.

Eine weitere Änderung betrifft die Förderung für eine private Ladestation für Elektroautos. Ab 2021 kann der Bonus unabhängig von der Anschaffung eines Autos beantragt werden.

Neuerungen im technischen Bereich

Im technischen Bereich bringt das kommende Jahr ebenfalls Neuerungen, etwa bei den Gurtwarnern. Davon sind Elektroautos nicht ausgenommen. „Seit 2014 ist ein Warnsystem für nicht angelegte Sicherheitsgurte für den Fahrersitz verpflichtend vorgeschrieben. Zukünftig muss es an allen Vorder- und Rücksitzen der Klassen M1 und N1 und allen Vordersitzen aller anderen Klassen verpflichtend eingebaut werden“, führt Friedrich Eppel, stellvertretender Leiter der ÖAMTC-Technik aus. In der EU-Verordnung 2019/2144 wurde festgelegt, dass ab 1. September 2019 keine Typisierung neuer Fahrzeugmodelle und ab 1. September 2021 keine Neuzulassung von Fahrzeugen ohne die genannten Warnsysteme erlaubt ist.

Bereits ab 21. Dezember 2020 müssen Fahrzeuge der Klasse M über einen Hörfunk-Empfang verfügen. Dieser muss den Empfang und die Wiedergabe von Hörfunkdiensten ermöglichen.

Insgesamt ist es aufgrund der bekannten Erhöhungen und Verschärfungen laut ÖAMTC-Experten ratsam, beim Autokauf auf niedrige CO2-Emmissionen zu achten. Das schone sowohl die Umwelt als auch den Geldbeutel.

Steuerfreie Öffi-Tickets

Über finanzielle Vorteile dürfen sich Arbeitnehmer beim Jobticket freuen. Ab 1. Juli 2021 müssen Wochen-, Monats- oder Jahreskarten nicht mehr auf den Arbeitsweg beschränkt sein, um für den Arbeitnehmer steuerfrei zu sein. Damit können zukünftig beispielsweise österreichweit gültige Jahreskarten für den öffentlichen Verkehr steuerfrei zur Verfügung gestellt werden.


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