Fliegende Eisplatten und Schneehaufen sind ein Unfallrisiko
OÖ. Der seit Tagen anhaltende Schneefall in Oberösterreich bringt Herausforderungen für Autofahrer. Wer etwa keinen unterdachten Abstellplatz für sein Auto hat, muss vor der Abfahrt ausreichend Zeit einplanen, um das Fahrzeug von Schnee und Eis zu befreien. Darüber hinaus bergen fliegende Eisplatten und Schneehauben ein Unfallrisiko.
Egal ob PKW, LKW oder Anhänger - Das Fahrzeug muss vor Fahrantritt komplett von Schnee und Eis befreit werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und sei für die Verkehrssicherheit wichtig, berichtet der ARBÖ Oberösterreich. Im Detail müsse eine komplette Rund-um-Sicht garantiert sein. Außerdem ist der Linker verpflichtet, dass die Nummerntafeln lesbar sind und Scheiben, Blinker, Rücklichter und Scheinwerfer funktionieren. Ist das nicht der Fall, droht eine Geldstrafe bis zu 5.000 Euro.
Schnee auf dem Auto kann den nachfolgenden Verkehr gefährden
Eine Rolle bei der Verkehrssicherheit im Winter insbesondere spielen auch Schnee und Eis auf den Fahrzeugen. So können sich bei Minusgraden etwa Eisplatten auf Autodächern oder LKW-und Anhänger-Planen bilden, die sich während der Fahrt lösen und auf die Straße oder das nächste Fahrzeug krachen können. Mögliche Folgen sind Sachschäden oder gar Verletzungen beim nachfolgenden Lenker. Auch mit Schneehaufen auf dem Dach darf nicht gefahren werden. „Wenn ich ein Fahrzeug in Betrieb nehme, habe ich generell die Verpflichtung, dass Dritte nicht zu Schaden kommen. Eine Schneehaube kann den nachfolgenden Verkehr gefährden, weshalb die Fahrt damit nicht erlaubt ist. Bei Zuwiderhandeln können Exekutivbeamte die Weiterfahrt untersagen. Es droht außerdem eine saftige Strafe“, sagt ARBÖ Rechtsexperte Martin Echsel.
Auf Sicherheitsabstand achten
Insgesamt empfiehlt der ARBÖ Oberösterreich, im Zweifelsfall immer ausreichend Sicherheitsabstand hinter einem Fahrzeug zu lassen. Das gelte vor allem bei LKWs. Damit werde die Gefahr von herabfallenden Eisplatten oder sonstiger Sichtbehinderung minimiert.
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