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OÖ. Ein Helm schützt und kann im Falle eines Unfalls die Schwere von Kopf- oder Hirnverletzungen deutlich mindern. Deshalb hat der Gesetzgeber 2011 die Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr eingeführt. Landesrat Günther Steinkellner verweist auf die Aktion Kinderradhelm.

Auch Landesrat Steinkellner setzt auf Helm. (Foto: Land OÖ/Daniel Kauder)
Auch Landesrat Steinkellner setzt auf Helm. (Foto: Land OÖ/Daniel Kauder)

„Bei etwa jedem neunten Radunfall im Straßenverkehr resultieren Kopfverletzungen, die im Krankenhaus behandelt werden müssen“, hält Landesrat Günther Steinkellner fest. Er sieht vor allem bei der Gruppe der Jugendlichen und Erwachsenen bei der täglichen Verwendung des Helms noch Aufholbedarf. „Viele Kopfverletzungen und ihre Folgen könnten durch das Tragen eines Fahrradhelmes vermieden werden. Clevere Köpfe schützen sich in dem sie einen Helm tragen. Im Fall der Fälle kann ein Helm über Leben oder Tod entscheiden“, unterstreicht Steinkellner.

Aktion Kinderradhelm

Um Verletzungen vorzubeugen und das Sicherheitsplus durch den Helm zu bekräftigen, führt das Infrastruktur-Ressort mit seinen Partnern AUVA und der Wiener Städtischen Versicherung die Aktion Kinderradhelm durch. Im Rahmen dieser Aktion kann für Kinder, die an der Fahrradprüfung teilnehmen, einmalig einen Kinderradhelm zum Vorzugspreis von 15 Euro erworben werden.

„Eine besondere Vorbildfunktion haben aber auch wir Erwachsenen. Auch wenn keine Helmpflicht herrscht, sollten wir mit gutem Vorbildcharakter vorangehen und bevor wir uns aufs Rad setzen den Helm aufziehen. Schließlich können wir uns damit aktiv vor schweren Kopf- und Hirnverletzungen schützen“, appelliert Steinkellner.


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