Arbeiterkammer unterstützt bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
LINZ. Die Arbeiterkammer Oberösterreich (AKOÖ) will für das Thema Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sensibilisieren. Zwei aktuelle Fälle zeigen, dass dafür eine Notwendigkeit besteht.
„Im Rahmen der Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betroffenen zu helfen. Tut er das nicht, wird neben dem Täter oder der Täterin auch er schadenersatzpflichtig, und zwar in der Höhe von mindestens 1.000 Euro“, sagt AKOÖ-Präsident Andreas Stangl. Für diskriminierte Arbeitnehmer, dazu gehören auch Fälle sexueller Belästigung, konnten die Experten der AK im Jahr 2021 rund 309.000 Euro an Nachzahlungen erkämpfen. Rund 87 Prozent der diskriminierten Personen waren Frauen.
In einer Aussendung berichtet die Arbeiterkammer am Beispiel von zwei Fällen, wie sie unterstützend tätig werden kann:
Übergriffiger Vorgesetzter
„Eine junge Frau wollte sich als Kellnerin geringfügig Geld dazuverdienen. Während der Arbeit wurde sie von ihrem Vorgesetzten durch einen Schlag mit einer Zeitung auf ihr Gesäß sexuell belästigt. Mit Hilfe der AK konnte sie eine entsprechende Schadenersatzzahlung in der Höhe von 1.000 geltend machen. Der Vorgesetzte entschuldigte sich zudem, da ihm klar geworden war, dass sein Verhalten eine klare Grenzüberschreitung war.“
Sexistisches Arbeitsklima und Belästigung
„In einem Handelsbetrieb im Zentralraum von Oberösterreich war ein sexistisches Arbeitsklima an der Tagesordnung. Bei einer Beschäftigten blieb es nicht bei verbalen Übergriffen. Der Vorgesetzte griff der Frau in Anwesenheit eines anderen Arbeitskollegen von hinten auf beide Brüste und machte dabei abwertende Bemerkungen. Geschockt wandte sich die Arbeitnehmerin an die AK. Der Belästiger musste schließlich im Rahmen eines Vergleichs eine Schadenersatzzahlung in der Höhe von 2.500 Euro zahlen.“
Prävention vor Ort und mit der Kampagne #respekt
Um präventiv gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorgehen zu können, sei es notwendig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sensibilisiert würden, so Stangl. In Kooperation mit den Betriebsräten ist die AKOÖ auch vor Ort in den Betrieben, um Unterstützung anzubieten und das Tabu-Thema anzusprechen. Zur ersten Information können Arbeitnehmer auch die Broschüre „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Rat und Orientierung für Betroffene“ herunterladen oder unter frauen@akooe.at anfordern.
Um Berufseinsteiger zu sensibilisieren, wurden alle Lehrlinge in Oberösterreich im Zuge der Kampagne „#respect | Arbeiterkammer Oberösterreich“ informiert und ein Video-Clip für die Sozialen Medien erstellt.
Beratung bei sexueller Belästigung
Die AK-Experten beraten Mitglieder, die von sexueller Belästigung betroffen sind, persönlich, per Mail unter gleichbehandlung@akooe.at oder telefonisch unter 050/6906-1910.
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