Ö. Ab 1. November gilt wieder die situative Winterreifenpflicht, Fahrzeuge brauchen bei winterlichen Fahrverhältnissen die richtigen Reifen.
Von 1. November bis zum 15. April des darauffolgenden Jahres gilt in Österreich die situative Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Fahrbahnbedingungen wie Schnee, Matsch und Eis dürfen während dieser Zeit nur Fahrzeuge mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen auf den Straßen unterwegs sein. „Diese Vorschrift ist unerlässlich, um auf winterlichen Straßen die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Winterreifen bieten eine bessere Haftung und Kontrolle über das Fahrzeug, was Unfälle und gefährliche Situationen verhindert“, so Erich Groiss, technischer Koordinator beim Verkehrsclub ARBÖ.
Winterreifen sind als solche zugelassen, wenn sie seitlich entsprechend mit einem „M+S“ Symbol gekennzeichnet sind (alternativ „MS“, „M.S.“, „M&S“, „M/S“) und/oder dem Schneeflockensymbol. Die Profiltiefe muss mehr als vier Millimeter betragen.
Auch Ganzjahresreifen tragen dieses Symbol und sind für den Einsatz im Winter zugelassen.
Bei Missachtung drohen hohe Strafen
Bei Missachtung der Winterreifenpflicht drohen mitunter hohe Strafen: Die Polizei kann bei einer Kontrolle im Extremfall (Gefährdung) bis zu 10.000 Euro Strafe verhängen. Auch sind Probleme mit der Versicherung vorprogrammiert, wenn es bei winterlichen Fahrbedingungen zu einem Verkehrsunfall kommt und das Fahrzeug nicht mit Winterreifen ausgestattet war.
„Die Winterreifenpflicht sollte unbedingt eingehalten werden, da dadurch rechtliche Probleme und Strafen leicht vermieden werden können“, rät ARBÖ-Rechtsexperte Johann Kopinits.
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