OÖ. Nicht nur im Herbst, sondern auch im Frühjahr ist auf den Straßen erhöhte Vorsicht geboten. Wie der Verkehrsclub ARBÖ Oberösterreich informiert, kommt es besonders im April und im Mai vermehrt zu Wildunfällen. Grund dafür ist die verstärkte Aktivität von Wildtieren.

Gerade in Waldgebieten sowie auf Straßen zwischen Feldern und Fluren kreuzen sich häufig die Wege von Mensch und Tier. Besonders kritisch sind dabei die Morgen- und Abendstunden, weil Rehe, Hirsche, Hasen und andere Wildtiere bevorzugt in der Dämmerung unterwegs sind. Durch die Umstellung auf die Sommerzeit fällt dieser Zeitraum zudem verstärkt in die Pendlerzeiten.
13.700 Tiere jährlich getötet
Im Schnitt werden jedes Jahr 13.700 Tiere auf Oberösterreichs Straßen getötet. Um Unfälle zu vermeiden, rät der ARBÖ zu besonderer Aufmerksamkeit. Lenker sollten ihre Geschwindigkeit anpassen, ausreichenden Sicherheitsabstand halten, vorausschauend fahren und jederzeit bremsbereit sein.
Kein Dauerhupen oder Aufblenden
Wird ein Tier rechtzeitig erkannt, sollte mehrmals kurz gehupt werden. Jedoch nicht zu lange. „Dauerhupen oder das Aufblenden mit Fernlicht sollte unbedingt vermieden werden“, erklärt Thomas Harruk, Landesgeschäftsführer des ARBÖ Oberösterreich. „Das irritiert die Tiere und kann dazu führen, dass sie im Schock auf der Fahrbahn stehen bleiben.“
Besonders gefährlich seien außerdem unkontrollierte Ausweich- oder Bremsmanöver, bei denen Fahrzeuge auf die Gegenfahrbahn geraten. Experten raten daher im Ernstfall eher zu einem kontrollierten und abgebremsten Zusammenstoß als zu hektischen Reaktionen.
Richtiges Verhalten nach einem Unfall
Kommt es dennoch zu einer Kollision, gelten die üblichen Regeln wie bei jedem Verkehrsunfall: Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen und – falls nötig – Erste Hilfe leisten. In jedem Fall muss jedoch die Polizei verständigt werden.
„Wer einen Wildunfall nicht meldet, macht sich strafbar und riskiert zudem den Verlust von Versicherungsleistungen“, betont Harruk. Auch wenn das Tier nach dem Zusammenstoß flüchtet, ist eine Meldung erforderlich. Die Polizei verständigt anschließend den zuständigen Jagdaufseher, der sich um die Nachsuche kümmert.
Verletzte Tiere nicht berühren
Verletzte Tiere dürfen keinesfalls berührt oder mitgenommen werden. Sie könnten gefährlich reagieren oder Krankheiten übertragen. Auch das Mitnehmen von Wild – selbst zum Tierarzt – ist verboten und gilt als Wilderei, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.


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