Gewalt darf nicht als Berufsrisiko gesehen werden
OÖ. Beschäftigte mit Kundenkontakt sind in der Corona-Pandemie einer enormen psychischen Belastung ausgesetzt. Wenn sie ihre Leistungen nicht mehr in vollem Ausmaß anbieten oder auf die Maskenpflicht hinweisen, werden sie immer wieder beschimpft oder sogar bedroht. Darauf weist die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich hin.
Gewalt darf nicht als Berufsrisiko verharmlost werden, hält AK OÖ Präsident Johann Kalliauer fest. Das betrifft vor allem Berufe mit Kundenkontakt wie etwa im Handel, beim Friseur, im öffentlichen Verkehr, in Kinderbetreuungseinrichtungen oder auch in Alten- und Pflegeheimen. „Dass bei der Bevölkerung immer öfter die Nerven blank liegen, ist verständlich. Es ist aber nicht zu akzeptieren, dass Verunsicherung und Ärger an den Beschäftigten ausgelassen werden“, sagt Kalliauer.
Die AK OÖ beschäftigt sich schon länger mit Gewalt gegen Arbeitnehmer. Das schließt körperliche und sexuelle, aber auch verbale Gewalt ein. Laut einer Erhebung des Arbeitsklima Index Anfang des Jahres sind 16 Prozent der Arbeitnehmer mit Beleidigungen oder Beschimpfungen am Arbeitsplatz konfrontiert. Ein ausführlicher Bericht wird im April 2021 erscheinen.
Besuchsverbote bieten Konfliktpotential
Derzeit sorgen vor allem die jüngst beschlossenen Besuchsverbote in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen für besonders viel Konfliktpotential. Beschäftigte waren aber bereits vor der Pandemie von Übergriffen durch Bewohner und deren Angehörige betroffen. Das zeigt eine Erhebung des Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung aus 2018. 35,6 Prozent der Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen sind mindestens einmal im Monat körperlicher Gewalt ausgesetzt. Beleidigungen und Beschimpfungen erlebt mehr als ein Viertel mindestens einmal pro Woche.
Die AK OÖ hat bereits einen Gewalt-Check für Pflegekräfte entwickelt, der bisher mehr als 2.500 Zugriffe hat. Darüber hinaus beschloss die Vollversammlung eine Resolution gegen Gewalt am Arbeitsplatz. Kalliauer fordert Arbeitgeber dazu auf, ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen, falls es zu Gewalt am Arbeitsplatz kommt. Außerdem müsse es für Betriebsräte möglich sein, diesbezügliche Betriebsvereinbarungen zu erzwingen.
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