Arbeiterkammer OÖ startet Homeoffice-Test-Tool
OÖ. Laut einer IFES (“Institut für empirische Sozialforschung“)-Erhebung im April und Oktober arbeiten etwa 40 Prozent der Beschäftigten von Zuhause aus. Vor der Pandemie waren es nur ungefähr fünf Prozent der Arbeitnehmer. Um über Rahmenbedingungen zu informieren, startet die Arbeiterkammer Oberösterreich ein interaktives Serviceangebot.

Homeoffice hat durch die Corona-bedingten Lockdowns zugenommen. Immer mehr Arbeitnehmer befürworten ein Arbeitsverhältnis, bei dem die Tätigkeiten abwechselnd von Zuhause aus und im Büro erledigt werden, berichtet die Arbeiterkammer (AK) OÖ. Sie startet mit dem Homeoffice-Test-Tool H.O.T.T., mit dem sämtliche Details zu Homeoffice beantwortet werden. Darunter sind etwa schriftliche Vereinbarungen, z.B. wer die Arbeitsmittel zur Verfügung stellt und wann im Homeoffice gearbeitet wird, sowie Verhaltensregeln. Das Tool enthält zehn Fragen und liefert am Ende eine individuelle Auswertung zur persönlichen Arbeitsplatzgestaltung sowie zu organisatorischen und rechtlichen Aspekten. Eine ausführliche Auswertung, weitere Informationen und eine Homeoffice-Mustervereinbarung werden per E-Mail zugesendet.
Gesetzliche Grundlagen schaffen
Damit Homeoffice sowohl für Arbeitnehmer als auch für Betriebe funktioniere, benötige es gesetzliche Grundlagen, betriebliche Rahmenbedingungen, eine ausgeprägte Vertrauenskultur und eine neue Form von Führung, hält die AK OÖ fest. „Auch wenn Homeoffice für viele Beschäftigte gewollt ist, besteht die Gefahr, dass betriebliche Kosten an die Betroffenen abgewälzt werden. Dem müssen wir einen Riegel vorschieben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen einen Kostenersatz, der von den Unternehmen getragen wird“, sagt AK OÖ Präsident Johann Kalliauer.
Laut der AK OÖ habe die Bundesregierung bisher zu wenig getan, um klare Regelungen und Rahmenbedingungen für das Arbeiten im Homeoffice zu schaffen. Es brauche unter anderem arbeitszeitrechtliche Vorgaben, einen umfassenden Unfallversicherungsschutz, stärkere Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei der Gestaltung von Homeoffice und Vorgaben im Hinblick auf Ergonomie und psychische Belastungen. Der Arbeitgeber habe die Pflicht, adäquate Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und Kosten zu ersetzen. „Gemeinsam mit den Sozialpartnern muss rasch ein vernünftiges Home-Office-Gesetz verabschiedet werden, um endlich Rechtssicherheit zu schaffen“, schließt Kalliauer.


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