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Kalliauer fordert Verlängerung der Kreditstundungen

Tips Logo Wurzer Katharina, 29.01.2021 23:51

OÖ. Das gesetzliche Stundungsrecht, das in der Corona-Pandemie für Kredite und Kontoüberziehungen geschaffen wurde, gilt nur noch bis Sonntag, 31. Jänner. Da die finanzielle Lage nach wie vor für viele Menschen schwierig sei, fordert Arbeiterkammer (AK) OÖ Präsident Johann Kalliauer eine Verlängerung bis 30. Juni 2021.

Für viele Familien sei es derzeit schwer mit dem Haushaltseinkommen auszukommen, sagt AK OÖ Präsident Johann Kalliauer. Er fordert daher eine Verlängerung der Kreditstundungen bis 30. Juni 2021 (Symbolbild). (Foto: eldar nurkovic/Shutterstock.com)

Laut Kalliauer sind sowohl die Pandemie als auch die wirtschaftlichen Auswirkungen noch lange nicht ausgestanden. „Fast eine Million Menschen in Österreich sind aktuell arbeitslos oder in Kurzarbeit. Die finanzielle Lage ist bei vielen deshalb prekär. Da geht es etwa um die Frage, ob die Menschen ihre Kreditraten für Wohnungen noch zahlen können. Es geht also um die Existenzen ganzer Familien. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen nicht zu Bittstellern werden, der Rechtsanspruch auf Stundung muss bis 30. Juni 2021 verlängert werden“, sagt der AK OÖ Präsident. Für Raten, deren Zahlungsfrist hinausgeschoben wird, dürften auch keine Zinsen anfallen.

Ratenzahlungen nicht für alle leistbar

Derzeit sind die Konsumentenschützer der AK OÖ täglich mit Schicksalen von Menschen konfrontiert, die sich ihre Ratenzahlungen nicht leisten können. Darunter sind etwa Familien, deren Einkommen sich durch Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit reduziert hat. Zugleich brauchen Kinder im Schulalter immer wieder neue Geräte für den Unterricht. „Wenn die Regierung hier nicht Verantwortung übernimmt und das Recht auf Stundung für alle Betroffenen unverzüglich verlängert, schlittern viele Familien völlig unverschuldet in den finanziellen Ruin. Es ist überhaupt nicht einzusehen, dass Corona-Hilfsgelder – auch für große Konzerne – mit dem Füllhorn ausgeschüttet werden, aber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Stundungsverlängerung drinnen sein soll“, kritisiert Kalliauer.

Menschen, die sich aufgrund der Corona-Pandemie die Rückzahlung von Raten bei Kreditverträgen, Leasingverträgen oder Kontoüberziehungen (zwischen 1. April 2020 und 31. Jänner 2021) nicht mehr leisten können, hatten bisher die Möglichkeit, die Zahlungen für zehn Monate auszusetzen. Diese werden an die vereinbarte Laufzeit angehängt. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass die Bank einen Verbraucherkredit zwischen 1. April 2020 und 31. Jänner 2021 nicht aufkündigen darf. Auch diese Regelung läuft nun aus.

Neu geschaffener „Corona-Härtefonds für Arbeitnehmer“

Eine aktuelle Unterstützungsmöglichkeit ist der neu geschaffene „Corona-Härtefonds für Arbeitnehmer“ von AK und Land OÖ. Arbeitnehmer, die mindestens 20 Prozent des Haushaltseinkommens verloren haben, können einmalige Unterstützung von bis zu 500 Euro pro Person bekommen. Antragstellungen sind ab 8. Februar möglich. Details wie die Anspruchsvoraussetzungen und die Antragstellung finden sich auf der Webseite der Arbeiterkammer OÖ.


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