Registrierungspflicht in Gesundheitsberufen bleibt bis Ende des Jahres ausgesetzt
OÖ/LINZ. Seit 1. Juli 2018 müssen sich alle Beschäftigten der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste verpflichtend in ein Register eintragen lassen. Aufgrund der Pandemie bleibt diese Pflicht bis 31. Dezember ausgesetzt. Die AK OÖ, die das Register betreut, rät allen noch nicht registrierten Beschäftigten dennoch, einen Termin zu vereinbaren.

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie vor einem Jahr ist die Registrierungspflicht in den Gesundheitsberufen ausgesetzt. Nun wurde die Aufhebung gesetzlich bis 31. Dezember 2021 verlängert. Das bedeutet, dass alle Personen in der Pflege und in gehobenen medizinisch-technischen Diensten arbeiten dürfen, die eine entsprechende Ausbildung absolviert haben. Diese muss durch Zeugnis, Diplom, Abschlussurkunde oder Bescheid nachgewiesen werden. Ein Eintrag ins Gesundheitsberuferegister ist vorübergehend nicht nötig.
Etwa 33.500 Beschäftigte im Register
Dieser Eintrag ist seit 1. Juli 2018 verpflichtend vorgesehen und wurde bis Dezember 2020 von mehr als 33.500 Beschäftigten in Oberösterreich durchgeführt, informiert die Arbeiterkammer (AK) OÖ. Sie betreut das Register seit zwei Jahren. Da die Aufhebung der Pflicht mit Jahresende erlischt, rät die AK allen Beschäftigen, die noch nicht im Register eingetragen sind, sich dennoch einen Termin zu vereinbaren und frühzeitig registrieren zu lassen. „Wir vergeben jederzeit und nach Voranmeldung Termine zur Registrierung. Nutzen Sie dieses Angebot sobald es Ihnen möglich ist, damit Sie auch ab 1. Jänner 2022 alle Bestimmungen einhalten und ganz normal in Ihrem Beruf weiterarbeiten können“, empfiehlt AK OÖ Präsident Johann Kalliauer.
Nähere Auskünfte erhalten betroffene Beschäftigte telefonisch unter der Nummer 050/6906 oder per E-Mail an die Arbeiterkammer OÖ.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden