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OÖ/LINZ.  Im Zuge der gerichtlichen Debatte um Deutschpflicht für Wohnbeihilfe in OÖ hat das Landesgericht Linz entscheiden die Klage eines türkischen Staatsbürgers wie berichtet am Mittwoch abgewiesen. FPÖ und ÖVP zeigen sich erfreut und bestätigt, die Grünen zeigen sich enttäuscht.

Symbolfoto (Foto: INDz/Shutterstock.com)
Symbolfoto (Foto: INDz/Shutterstock.com)

2018 wurde das Wohnbeihilfensystem in OÖ von LH-Stellvertreter Wohnbau-Landesrat Manfred Haimbuchner (FPÖ) reformiert, seither müssen Drittstaatsangehörige neben umfangreichen Erwerbszeiten und einem mindestens fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt auch Deutschkenntnisse nachweisen, um Wohnbeihilfe zu erhalten. Ein türkischer Staatsbürger hatte geklagt, dem die oberösterreichische Wohnbeihilfe verweigert wurde, weil er kein Deutschzertifikat nachweisen konnte. Die Klage wurde gestern vom Landesgericht abgewiesen. Laut Gerichtsentscheid handelt es sich nicht um eine Diskriminierung nach dem oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetz.

Haimbuchner: „Gericht bestätigt: Keine Diskriminierung“

„Dadurch bestätigte das Landesgericht meine Rechtsansicht, dass jemand, der Leistungen vom Staat erhält, im Gegenzug auch schon etwas geleistet haben muss“, zeigt sich Manfred Haimbuchner erfreut von der Abweisung der Klage.

„In seiner Begründung bezieht sich das Landesgericht im Wesentlichen auf die Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs, dem diese Rechtsfrage vom Landesgericht vorgelegt wurde und verneint eine Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit. Der Kläger stützte sich auf das oberösterreichische Antidiskriminierungsgesetz. Doch weder der EuGH noch das Landesgericht sahen die behauptete Diskriminierung“, erläutert Haimbuchner das Urteil.

Im Kern sei es vor allem und die Frage gegangen, ob die Wohnbeihilfe eine soziale Kernleistung im unionsrechtlichen Sinne darstelle. „Unsere Rechtsansicht diesbezüglich ist klar: Die Wohnbeihilfe ist keine soziale Kernleistung und daher ist das Anknüpfen an Voraussetzungen zulässig. Das Grundbedürfnis des Wohnens ist durch die oberösterreichische Sozialhilfe bereits ausreichend abgedeckt. Die Wohnbeihilfe geht darüber hinaus. Da eine Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit nicht vorliege, müsse die Frage, ob die Wohnbeihilfe eine Kernleistung gemäß der Daueraufenthalts-Richtlinie ist, in diesem Verfahren nicht beantwortet werden“, so der LH-Stellvertreter.

Auch der Linzer FPÖ-Vizebürgermeister Markus Hein sieht den „freiheitliche Kurs in Oberösterreich nun auch vom Landesgericht Linz bestätigt: Wohnbeihilfe für Ausländer wird nur bei ausreichenden Deutschkenntnissen ausbezahlt. Damit sind faire Verhältnisse für uns Österreicher garantiert“, so Hein. Er fordert, dass eine Regelung wie bei der Wohnbeihilfe des Landes auch bei den städtischen Sozialleistungen in Linz wie etwa dem Aktivpass möglich sein müsse.

OÖVP-Hattmannsdorfer: „entscheidende Grundlage für Integration“

 Auch die OÖVP bekennt sich zum Nachweis von Deutschkenntnissen für die Wohnbeihilfe, „denn Deutschkenntnisse sind die zentrale Voraussetzung, um am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und sich selbst erhalten zu können“, so OÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer.

„Nachdem bereits der EuGH im Juni festgehalten hat, dass die Verknüpfung von Voraussetzungen in Form von Deutschkenntnissen für den Bezug von Sozialleistungen wie der Wohnbeihilfe dem EU-Recht nicht widerspricht, hat nun auch das Landesgericht Linz die vorliegende Klage abgewiesen. Ich sehe mich darin klar in unserem Kurs bestätigt, den Bezug der Wohnbeihilfe an Deutschkenntnisse zu knüpfen“, so Hattmannsdorfer.

Grüne „sehen leistbares Wohnen als Menschenrecht für alle in OÖ“

„Der Spruch des Landesgerichts ist selbstverständlich zu akzeptieren. Und doch bleibt es grundsätzlich enttäuschend, dass Menschen gezwungen sind, sich Leistungen wie die Wohnbeihilfe praktisch erkämpfen zu müssen. Menschen, die teilweise seit Jahrzehnten in Oberösterreich leben und hier auch ihren finanziellen Beitrag leisten. Die Haltung der Grünen ist ganz klar. Förderungen und Beihilfen dürfen aus unserer Sicht niemanden aufgrund seiner Herkunft oder Muttersprache ausklammern. Denn wir sehen leistbares Wohnen als Menschenrecht für alle in Oberösterreich“, reagiert der Grüne Landessprecher Landesrat Stefan Kaineder auf die Entscheidung des Landesgerichts Linz.

Vor allem bleibe die Frage offen, ob die Wohnbeihilfe eine Kernleistung im Sinne der langfristig-Aufenthaltsberechtigten-Richtlinie ist und der Nachweis von Deutschkenntnissen daher gegen die Richtlinie verstößt. „Dies lässt das Landesgericht nämlich offen, obwohl es zentrale und weitreichende Frage ist. Denn genau diese Frage wurde auch an den EuGH herangetragen“, so Kaineder. Er kritisiert eine Politik, die auseinanderdividiere, die Bevölkerungsgruppen nicht zumindest die gleichen Leistungen zukommen lassen wolle, wie anderen Bürgern.

 


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