OÖ. Bis zur Landtagswahl am 26. September erklären die Tips-Redakteurinnen Marlis Schlatte und Katharina Wurzer ab sofort jede Woche einen Begriff aus dem politischen Fachjargon. Das soll nicht nur Jungwählenden einen Überblick verschaffen, sondern auch verlorengegangenes Wissen auffrischen. Den Beginn macht der Landtag.
Dieser besteht in Oberösterreich derzeit aus 56 Abgeordneten, die sich auf die Parteien ÖVP (21), FPÖ (18), SPÖ (elf) und die Grünen (sechs) verteilen. Ihre Aufgaben sind es, die Mitglieder der Landesregierung (aktuell neun Personen rund um Landeshauptmann Thomas Stelzer) sowie zehn Personen des Bundesrates (Vertretung der Interessen der Länder bei Bundesgesetzen) zu wählen. Darüber hinaus beschließt der Landtag das Budget und die Landesgesetze. Beispiele von vielen sind das Tierzuchtgesetz, die Alten- und Pflegeheimverordnung oder das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Damit ein Gesetz beschlossen werden kann, braucht es zuerst einen Entwurf, der auf vier Möglichkeiten eingebracht wird. Darunter sind die Landesregierung, die Abgeordneten (“Initiativantrag“), ein Ausschuss des Landtags (kleine Gruppe von Abgeordneten, die sich mit bestimmtem Thema intensiv auseinandersetzt), aber auch die Bürger (z.B. Volksbegehren). Gesetzesentwürfe werden mit Experten und Juristen beraten sowie öffentlich debattiert. Erst die endgültige Version wird beschlossen.
Kontrolle der Landesregierung
Gleichzeitig ist der Landtag mit Sitz in Linz für die Kontrolle der Landesregierung zuständig. So können die Abgeordneten etwa Anfragen an Regierungsmitglieder stellen oder im Bedarfsfall Untersuchungskommissionen einrichten. Für letzteres braucht es allerdings die Mehrheit der Abgeordneten, womit sich die ÖVP-FPÖ-Regierung selbst kontrollieren müsste. Daher wurde bisher auch erst eine Untersuchungskommission eingesetzt - 1999 zu den Vorfällen im Landeskrankenhaus Freistadt.
Für die Repräsentation des Landtags nach außen ist der Landtagspräsident Wolfgang Stanek (ÖVP) zuständig. Er beruft zudem die Sitzungen ein, die online übertragen werden, und setzt die Tagesordnung fest. Vertreten wird Stanek von Adalbert Cramer (FPÖ) und Gerda Weichsler-Hauer (SPÖ).
Wahl alle sechs Jahre, diesmal elf Parteien
Um in den Landtag ziehen zu können, brauchen Parteien mindestens vier Prozent der Stimmen in ganz Oberösterreich oder ein Grundmandat in einem der fünf Wahlkreise Linz und Umgebung, Inn-, Hausruck-, Traun-, und Mühlviertel. Diese Wahlkreise setzen sich wiederum aus den 15 politischen Bezirken und den drei Statutarstädten Linz, Wels und Steyr zusammen. Die Bürger in Oberösterreich können den Landtag alle sechs Jahre wählen, was ein Unterschied zu anderen Bundesländern ist, in denen die Periode nur fünf Jahre beträgt. Am Sonntag, 26. September, stellen sich elf Parteien der Wahl. Darunter sind die ÖVP, FPÖ, SPÖ, Grünen sowie die Neos. Außerdem treten die Liste MFG - Menschen Freiheit Grundrechte - , die Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ) und unabhängige Linke, Bestes Oberösterreich, die Unabhängige Bürgerbewegung (UBB), die Christliche Partei Österreichs (CPÖ) und Referendum an. Diejenigen, die keine Abgeordneten im Landtag haben, mussten zuvor Unterstützungserklärungen sammeln.
2015 standen nur sieben Parteien auf der Liste. Damals holte sich die ÖVP mit 36,4 Prozent die meisten Stimmen, gefolgt von der FPÖ mit 30,4, der SPÖ mit 18,4 und den Grünen mit 10,3 Prozent. Sonstige Parteien wie die Neos erreichten gemeinsam 4,5 Prozent der Stimmen.
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