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Tips Logo Tips Jugendredaktion, Magdalena Hronek, 24.09.2021 12:06

OÖ. Bei der Landtagswahl am 26. September ist der Stimmzettel deutlich größer als im Jahr 2015, denn zum ersten Mal stehen darauf die Namen aller Kandidaten. Aber Achtung: Vorzugsstimmen können nur für Kandidaten der gewählten Partei vergeben werden, ansonsten ist der gesamte Stimmzettel ungültig.

(Foto: Weihbold)
(Foto: Weihbold)

Zum ersten Mal stehen bei der Landtagswahl am Sonntag, 26. September, die Namen aller Listenkandidaten in einer Kolonne unter den jeweiligen Parteien auf dem Stimmzettel. Bislang waren diese nur in der Wahlkabine ausgehängt. Dementsprechend größer ist auch der Wahlzettel: Die Elf Parteien und alle ihre Kandidaten sind auf einem Zettel in A2-Format aufgelistet. In diesem Jahr können, aufgrund einer Novelle der Landtagswahlordnung im Vorjahr, auf Landesebene zwei Vorzugsstimmen vergeben werden: eine auf Wahlkreisebene und eine weitere für einen Kandidaten auf der Landesliste außerhalb des eigenen Wahlkreises. Bei der Gemeinderatswahl kann man bis zu drei Vorzugsstimmen vergeben. Alle weiteren Infos finden sich unter https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/wahlen/22/Vorzugsstimmenvergabe.html

Vorsicht: Vorzugsstimme nur bei gewählter Partei

Auf Landesebene darf eine Vorzugsstimme nur einem Kandidaten gegeben werden, der für die gewählte Partei antritt, denn ansonsten ist der gesamte Stimmzettel ungültig. Wenn man also eine bestimmte Partei wählt und die Vorzugsstimme an einen Kandidaten einer anderen Partei vergibt, gilt auch die Stimme für die gewählte Partei nicht. Bei den Nationalratswahlen in den Jahren 2017 und 2019 war dies anders: Hier galt der Grundsatz „Parteistimme schlägt Vorzugsstimme“: Wenn eine Vorzugsstimme nicht mit der Parteistimme übereinstimmte, war die Parteistimme trotzdem als gültig zu werten. Bei der Gemeinderatswahl gilt derselbe Grundsatz wie auf Bundesebene: Wenn man die Vorzugsstimmen an Kandidaten eine andere Partei vergibt als jene, die man gewählt hat, sind nur die Vorzugsstimmen ungültig.

Kennzeichnung der Wahl

Die gewählte Partei kann mit dem üblichen „Kreuzerl“ im vorgesehenen Kreis, aber auch mit Hakerl, dem Unterstreichen des Parteinamens oder mit Durchstreichen der anderen Parteien gewählt werden, solange klar erkennbar ist, wofür sich der Wähler entschieden hat. Vorzugsstimmen können auch in diesem Jahr gewählt werden, indem der Name des Kandidaten unter die Spalte der jeweiligen Partei geschrieben wird, für die derjenige kandidiert. Auch wenn die Partei selbst nicht gekennzeichnet wurde, ist mit der Wahl eines Kandidaten auch der Wählerwille für dessen Partei bekundet. Alle Wahlbehörden haben einen entsprechenden Leitfaden erhalten.

Corona-Empfehlungen am Wahltag

Am Wahltag gibt es für Wähler und Beisitzende hinsichtlich der Corona-Maßnahmen vom Land OÖ nur Empfehlungen, keine Vorschriften, denn sonst könnte es zu einer Wahlanfechtung kommen. Für die Wahlbeisitzenden werden Desinfektionsmittel, Abstandhalten und eine Steuerung der Personenströme empfohlen. Darüber sollten sie, um das Risiko zu minimieren, die 3G-Regel erfüllen oder eine Maske tragen.


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