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Ö/OÖ. Die Begutachtungsfrist zum geplanten Impfpflichtgesetz ist zu Mitternacht zu Ende gegangen. Mit mehr als 108.325 Stellungnahmen von Privatpersonen und Organisationen, die laut Parlamentskorrespondenz abgegeben worden sind, gab es einen neuen Rekord. Die Regierung hält aktuell an der Einführung ab 1. Februar fest, trotz Bedenken. Erneut scharfe Kritik kommt von Oberösterreichs FPÖ-Chef Manfred Haimbuchner.

Symbolfoto (Foto: Firn/Shutterstock.com)
Symbolfoto (Foto: Firn/Shutterstock.com)

Auf der Homepage des Parlaments sind bis Mitternacht 108.325 Stellungnahmen von Privatpersonen und Organisationen abgegeben worden, die nun dem Gesundheitsressort übermittelt werden. Darunter befinden sich viele - vor allem kritische - mit demselben Wortlaut. Insgesamt sind aber noch nie so viele Stellungnahmen zu einem Gesetzesvorhaben in der Parlamentsdirektion eingelangt, wird berichtet.

Diskutiert wird im nächsten Gesundheitsausschusses am 17. Jänner, wo der Entwurf für das Covid-19-Impfpflichtgesetz in Form eines wortgleichen Initiativantrags von ÖVP und Grünen im Rahmen eines öffentlichen Expertenhearings behandelt wird. Auch dazu liegen bis dato schon fast 77.000 Stellungnahmen vor. Nachdem dieser Antrag dem sogenannten parlamentarischen (im Unterschied zum vorparlamentarischen) Begutachtungsverfahren unterliegt, ist eine Beteiligung noch bis zur endgültigen Beschlussfassung im Bundesrat möglich. Da es sich um zwei unterschiedliche Verfahren handelt, können die jeweiligen Stellungnahmen aber nicht zusammengezählt werden.

Zahlreiche Bedenken

Die Bundesregierung hält unterdessen am Inkrafttreten der Impfpflicht am 1. Februar fest. Laut Medienberichten spricht Bundeskanzler Karl Nahammer am Dienstag von einem „Feinschliff“, den es noch brauche.

Probleme zeigte etwa die ELGA GmbH auf, die mitteilte, dass eine technische Umsetzung der Impfpflicht erst ab April möglich sei. Der Dachverband der Verwaltungsrichter bezweifelt in seiner Stellungnahme eine zeitnahe Umsetzung der Impfpflicht, wenn die Richterposten an den Landesverwaltungsgerichten nicht massiv aufgestockt würden und begründet dies mit einer Vielzahl zu erwartender Beschwerdeverfahren und mit hohem Arbeitsaufwand pro Beschwerde. Der gleichen Ansicht ist die Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst.

Impfexperte und Gecko-Mitglied Herwig Kollaritsch meint in der ORF ZiB2 am Montag, dass eine Verschiebung in den Mai machbar sei und reiche, gelten müsse die Impfpflicht aber jedenfalls vor Beginn der nächsten Herbstsaison. Auch sei die aktuelle Omikron-Welle mit der Impfpflicht nicht mehr beeinflussbar.

Haimbuchner sieht „fatale Irrwege“

Scharfe Kritik aus Oberösterreich kommt erneut von FPÖ-Chef, LH-Stellvertreter Manfred Haimbuchner. „Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ist grundsätzlich abzulehnen und das Begutachtungsverfahren hat gezeigt, auf welchen fatalen Irrwegen die Bundesregierung hier wandelt. Namhafte Experten haben medizinische, verfassungsrechtliche und technische Bedenken ins Feld geführt, die es ernstzunehmen gilt.“

Dass die Bundesregierung vor Verkündung ihres Zeitplans „offenbar nicht mit der für die Umsetzung zuständigen ELGA GmbH gesprochen hat“, wertet Haimbuchner als „geistigen Insolvenzantrag“. Haimbuchner plädiert erneut für die Einführung von Eilverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof.


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