Covid-Impfpflicht von Bundespräsident beurkundet, am Samstag in Kraft (Update 4. Februar, 16.15 Uhr)
Ö/OÖ/NÖ. Am Donnerstag hat der Bundesrat seine Zustimmung zum Covid-19-Impfpflichtgesetz gegeben, das parlamentarische Prozedere wurde damit abgeschlossen. Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat bereits am Freitag beurkundet, Bundeskanzler Karl Nehammer muss gegenzeichnen. UPDATE (4. Februar, 16.15 Uhr): Die Impfpflicht tritt am Samstag, 5. Februar, in Kraft.

Die Impfpflicht war am 20. Jänner vom Nationalrat beschlossen worden. Am Donnerstag gab es im Bundesrat breite Zustimmung. Ebenso wie im Nationalrat hat die FPÖ eine namentliche Abstimmung gefordert, die nach einer langen und hitzigen Debatte bei 59 anwesenden Bundesräten mit 47 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen ausging. Neben den FPÖ-Vertretern in der Länderkammer lehnten auch die zwei SPÖ-Mandatare David Egger und Horst Schachner den Gesetzesentwurf ab.
Van der Bellen hat bereits beurkundet
Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat bereits am Freitag das verfassungsmäßige Zustandekommen des „Bundesgesetzes über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19“ beurkundet, wie die Präsidentschaftskanzlei mitteilt. Nach der Gegenzeichnung vom Bundeskanzler folgt die Kundmachung.
UPDATE (4. Februar, 16.15 Uhr): Mit Samstag in Kraft
Wie am Freitagnachmittag mitgeteilt wurde, tritt die Impfpflicht mit Samstag, 5. Februar in Kraft. Das Gesetz wurde am Freitag im Bundesgesetzblatt kundgemacht, mit dem darauffolgenden Tag tritt es in Kraft.
Pflicht für alle über 18 - mit Ausnahmen
Ab dann ist die heftig umstrittene Impfpflicht tatsächlich in Kraft, für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 18 Jahren. Ausnahmen gibt es für Schwangere, für Genesene für die Dauer von sechs Monaten und für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Ausgestellt werden die Bestätigungen über das Vorliegen der Ausnahmegründe von Amts- und Epidemieärzten oder von - mittels Verordnung des Gesundheitsministers festgelegten - Krankenhausambulanzen, in denen sich die Patienten in Behandlung befinden. Diese Stellen sind auch für die Übermittlung der Daten ins zentrale Impfregister zuständig.
Kontrollen und Strafen erst ab Mitte März
Bis 15. März gilt die Eingangsphase, erst danach ist mit Kontrollen und etwaigen Strafen zu rechnen. Der Strafrahmen geht im einfachen Verfahren bis zu 600 Euro, im ordentlichen Verfahren bis 3.600 Euro. Eine Strafe entfällt, wenn innerhalb von zwei Wochen die Impfung nachgeholt wird (“tätige Reue“).
Änderung im Impfschadengesetz
Mit der Einführung der Impfpflicht wurde vom Bundesrat auch eine Änderung im Impfschadengesetz einstimmig gebilligt. Dabei geht es primär um die unmittelbare gesetzliche Verankerung der Covid-19-Impfungen, wodurch sich bei Impfschäden ein direkter Entschädigungsanspruch ergibt.
Mückstein: „Wichtige mittelfristige Maßnahme“
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein sieht in der Impfpflicht eine „wichtige mittelfristige Maßnahme“, um eventuelle zukünftige Wellen zu brechen oder auf neue Varianten gut vorbereitet zu sein. Es sei unbestritten, dass die Corona-Schutzimpfung sehr gut gegen schwere Verläufe wirke, vor allem die Booster-Impfung biete eine Effektivität von 99,2 Prozent. Die Impfpflicht sei daher eine Entscheidung „für uns als Gesellschaft und für eine Rückkehr zu einem Zusammenleben, wie wir es vor der Pandemie kannten.“
Gesetz kann ausgesetzt werden
Mit der Einführung des Impfpflichtgesetzes wird auch ein Monitoring gestartet, dafür eine Kommission eingerichtet, die regelmäßig die Pandemiesituation einschätze. Miteinbezogen werden neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Impfung, die Entwicklung der Durchimpfungsrate sowie die Eignung der Impfpflicht zur Verhinderung einer Überlastung der medizinischen Versorgung. Werde erkannt, dass sich die Situation maßgeblich geändert habe, kann der Gesundheitsminister unverzüglich anordnen, dass das Gesetz oder einzelne Bestimmungen nicht mehr anzuwenden sind. Das ist auch nur vorübergehend möglich. Das Gesetz soll mit 31. Jänner 2024 außer Kraft treten.


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