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OÖ. Das Land OÖ hat seine „Photovoltaik-Strategie 2030“ überarbeitet – ab sofort sollen Lockerungen und Deregulierungen das Tempo des Ausbaus weiter hochhalten. Mit dem „Update“ wird unter anderem die Zahl möglicher PV-Freiflächen deutlich erhöht. Bei voller Ausschöpfung dieses Freiflächen-Potentials wäre die Strom-Versorgung beinahe aller 650.000 Privathaushalte in OÖ möglich, wird vorgerechnet.

Landesrat Markus Achleitner, Landeshauptmann-Stv. Manfred Haimbuchner und Landesrätin Michaela Langer-Weninger (Foto: Land OÖ/Margot Haag)

Agri- bzw. Agro-Photovoltaik wurden neu definiert, die Abstände zu Gewässern werden verringert, Anlagen in regionalen Grünzonen sind nach Einzelfallprüfung erlaubt. Oberste Priorität habe weiterhin das Dach als Ausbaufläche. Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner (ÖVP), Naturschutz-Landesrat, Landeshauptmann-Stv. Manfred Haimbuchner (FPÖ) und Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) präsentierten die Neuerungen in Linz.

Rund ein Viertel des österreichweit erzeugten Solarstroms komme aus OÖ, ein Viertel der im Vorjahr in Österreich neu errichteten PV-Anlagen wurden in OÖ in Betrieb genommen, so Achleitner. Bis zum Jahr 2030 soll in OÖ die Stromerzeugung aus Photovoltaik auf 3.500 GWh verzehnfacht werden. Die OÖ. Photovoltaik-Strategie 2030 werde jährlich evaluiert, bei der nun erfolgten Anpassung wurden veränderte Rahmenbedingen auf Bundesebene berücksichtigt.

Priorisierung bleibt bestehen

Oberste Priorität beim Ausbau haben weiterhin die Dächer, vor belasteten Flächen wie Parkplätzen sowie Freiflächenanlagen auf belasteten Flächen wie Deponien oder Verkehrsrandflächen, versichern Achleitner, Haimbuchner und Langer-Weninger.

Neue Regelungen

  • Mit dem Update werden PV-Freiflächen im Umkreis von Umspannwerken (7,5 Kilometer) erleichtert – „bei voller Ausschöpfung des Potenzials wäre die Strom-Versorgung beinahe aller rund 650.000 Privathaushalte in OÖ möglich.“ 1.200 bis 1.300 Hektar wären hier potenzielle Fläche vorhanden.
  • Neu definiert wurden Agri- bzw. Agro-Photovoltaik. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Strategie gab es diese Definition noch nicht. Agro-PV-Anlagen sind landwirtschaftlich genutzte Flächen, auf denen gleichzeitig Sonnenenergie zur Stromerzeugung genutzt wird und landwirtschaftliche Produkte erzeugt werden (Doppelnutzung derselben Fläche). Voraussetzung: landwirtschaftliche Hauptnutzung.
  • Bei Bächen und Flüssen gelten verringerte Abstände (10 statt 30 bzw. 30 statt 50 Meter).
  • Regionale Grünzonen waren bislang Ausschlusszonen – künftig folgt hier eine Einzelfallprüfung, ob PV-Nutzung möglich ist.
  • Bei Waldflächen soll die Nutzung in Einzelfällen ermöglicht werden, der Fokus liege klar auf vorbelasteten Flächen.

Landwirtschaftliche Bonität

  • Freiflächenanlagen auf Böden mit hoher landwirtschaftlicher Bonität bleiben weiter tabu, „die wertvollen Böden werden für die landwirtschaftliche Nutzung bewahrt“, so Agrar-Landesrätin Langer-Weninger.
  • Ausnahmen: Im nahen Umkreis um ein Umspannwerk darf man auch auf Stufe 4-Böden (fünf Stufen gibt es) eine Doppelnutzung etablieren. In der Geflügelhaltung kann eine PV-Freiflächenanlage im Anschluss an einen Geflügelstall unabhängig von der Bodengüte errichtet werden – wenn diese als Beschattung eines verpflichtenden Auslaufs errichtet wird.

Naturschutz nicht der „Verhinderer“

Es gehe um realisierbare Lösungen, die die unterschiedlichen Interessen und Anforderungen berücksichtigen, so Naturschutz-Referent Haimbuchner. „Wir werden nichts im Naturschutz über Bord werfen, der Naturschutz wird aber auch nicht die Rolle des Verhinderers einnehmen.“ Für Haimbuchner ist klar die Nutzung bestehender Infrastruktur im Vordergrund.

Keine Genehmigung bis 1.000 kWP

Einkünfte aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh aus PV-Anlagen von privaten Betreibern sind von der Einkommenssteuer befreit, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWP nicht überschreitet.

Geplant ist zudem eine Genehmigungsfreistellung von PV-Anlagen bis 1.000 kWp - derzeitige Grenze bei 400 kWp - im Rahmen einer kommenden Novelle des Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes.

Auch sind Erleichterungen bei PV-Freiflächen im Bauland geplant, durch eine Umstellung der Anlagenbezugsgröße von Nennleistung (bisher 5kW) auf Modulfläche (künftig 50 Quadratmeter).

Für PV-Anlagen auf öffentlichen Parkplätzen soll bald ein Förderprogramm starten. Aktuell gestartet ist das Bundesförderprogramm für Stromspeicher.

„Fördercalls umstellen“

Eine Forderung von Achleitner an den Bund: Das bestehende System der Fördercalls für PV-Kleinanlagen bis 10kWp umzustellen. Er sieht eine Online-Lotterie, die „verärgerte Landsleute“ verursache. Er fordert, dass die Förderung kontinuierlich beantragt werden kann, weg von der künstlichen Verknappung.

Netz-Ausbau

Natürlich brauche es auch den Netz-Ausbau, es wurde unter Hochdruck daran gearbeitet, so Achleitner. „Wer aber Energiewende sagt, muss auch Ja zu Leitungen sagen“, ist für ihn klar. Der Ausbau werde noch dauern, trotzdem sei jeder Antrag auf PV-Anlagen sinnvoll.

Grüne sehen „brauchbare Ansätze“

Die Grünen OÖ sehen „brauchbare Ansätze“, es fehle aber noch an Details. „Dass man in der PV-Strategie vorrangig auf Gebäudeoberflächen und versiegelte Freiflächen setzt, aber auch Agro-PV ermöglicht, ist sinnvoll und entspricht den Forderungen der Grünen“, so Energiesprecherin Ulrike Schwarz. Kritisch sehen die Grünen jedoch „die ins Auge gefasste Nutzung von Waldflächen für PV-Anlagen“. Dies sei bei Vorliegen der Details genauest zu analysieren.


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