Drohende Preisexplosion für Fernwärme-Kunden: Landesrat Kaineder drückt die Stopptaste

Jürgen Affenzeller Tips Redaktion Jürgen Affenzeller, 25.05.2023 19:00 Uhr

LINZ/OÖ. Nachdem bei den Fernwärme-Gebühren ab August eine Erhöhung der Preise um bis zu mehr als das Doppelte droht, drückt das Land OÖ in Person von Konsumentenschutz-Landesrat Stefan Kaineder auf die Stopptaste und setzt das aktuelle Preismodell für die drei größten Fernwärmeversorger in OÖ aus. Rund ein Fünftel der Haushalte in Oberösterreich wären von den starken Preissteigerungen betroffen.

Die betroffenen Energieversorger (Linz AG, Energie AG, wee) hat Kaineder am Donnerstagnachmittag über diesen Schritt informiert. Diese seien nun gefordert, in Verhandlungen auf Preiserhöhungen zu verzichten oder moderater zu gestalten. „Wer volkswirtschaftlich den Auftrag hat, die Inflation herunter zu schrauben, muss die Lasten verteilen. Ich kann nicht die doppelten Gebühren verlangen, während die Energieunternehmen ihre Gewinne verdoppeln. Wenn es überhaupt eine Preiserhöhung geben soll, dann nur in einem sehr geringen Ausmaß. Ich werde auch jeden Antrag, der sich auf das aktuelle Modell beruft, ablehnen“, so Kaineder.   

Ein Fünftel der oö. Haushalte wäre betroffen

Rund ein Fünftel der Haushalte in Oberösterreich wäre von den starken Preissteigerungen betroffen. „In Zeiten der enormen Teuerung können wir nicht zulassen, Wohnungsmieter oder -eigentümern, die sich ihr Heizsystem eben nicht aussuchen können und auf die Fernwärmeanbieter angewiesen sind, für das Grundbedürfnis einer warmen Wohnung und Warmwasser das doppelte bezahlen zu lassen“, begründet der Grüne Konsumentenschutz-Landesrat.

Hintergrund: Für die Lieferung von Fernwärme kann der zuständige Bundesminister nach dem Preisgesetz 1992 volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise bestimmen. Aufgrund bescheidmäßiger Delegierungen wurde die Regelungskompetenz für die drei größten Fernwärmeversorger in OÖ, konkret Energie AG, Linz AG und eww, an das Land Oberösterreich übertragen.

Seit 2015 wird aktuelles Preismodell angewandt

„Sinn dieser Regelung ist unter anderem auch der Schutz der Konsumenten vor ungerechtfertigten Preisfestsetzungen der agierenden Fernwärmenetzbetreiber“, erklärt Kaineder. Um eine objektive und oberösterreichweit einheitliche Systematik zur Feststellung der Kosten für Erzeugung und Lieferung von Fernwärme und deren Fortschreibung zu schaffen, wurde 2015 vom Land OÖ gemeinsam mit der TU Wien ein indexbasiertes Kalkulationsmodell erstellt.  

„Aktuelles Preismodell für ein Krisenjahr ungeeignet“

Aufgrund der massiv volatilen Situation auf den (Energie-)märkten und hoher Inflation stößt das Preismodell aktuell an seine Grenzen: „Das Preismodell ist für ein Krisenjahr ungeeignet“, so Stefan Kaineder. „Je nach Fernwärmeversorger wären Steigerungen zwischen 60 und 106 Prozent möglich. Laut Preisgesetz müssen Preisfestsetzungen volkswirtschaftlich gerechtfertigt sein, was das Preismodell in der aktuellen Situation nicht abbildet.“

Höchste Steigerungen drohen bei Versorgern mit hohem fossilen Gasanteilen

Zur Bestimmung der Kosten werden neben den Gestehungskosten für Fernwärme nach Erzeugungsart wie beispielsweise Gas, Biomasse oder Müllverbrennung, auch unterschiedlichste Indizes wie Baupreisindex, Verbraucherpreisindex oder Gaspreisindex herangezogen. Die zuständige Behörde befasst die Preiskommission, die  sich aus Experten und Interessensvertretungen zusammensetzt,) mit diesen Anträgen. In weitere Folge legt die Behörde per Bescheid den höchstzulässigen Abgabepreis fest. „Klarerweise werde ich jetzt die Stopptaste drücken und das Preismodell für heuer aussetzen“, so der zuständige Landesrat Stefan Kaineder. Zusätzlich verweist er darauf, dass die höchsten Steigerungen bei den Fernwämeversorgern mit hohem fossilen Gasanteil drohen. „Auch hier zeigt sich sehr klar, wir brauchen einen engagierten Umstieg auf Erneuerbare. Die derzeitige Inflation ist eine fossile Teuerung.“ 

Preise sind im Sinken begriffen

„Im Blick auf mittlerweile glücklicherweise sinkende Indexwerte und um einen volkwirtschaftlich gerechtfertigten Preis festzulegen, werde ich die Preiskommission einberufen. In dieser Ausnahmesituation kann das Preismodell nicht angewendet werden und wir müssen aktuelle Entwicklungen in die Preisfindung einfließen lassen, um die Markt- und Produktionsmechanismen besser abbilden zu können“, schließt Kaineder.

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