Infos für Lehrlinge bei Insolvenz des Arbeitgebers
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet das Lehrverhältnis nicht. Der Insolvenzverwalter tritt an die Stelle des Arbeitgebers. Kommt es zu einer Schließung des Unternehmens, gibt es die Möglichkeit, das Lehrverhältnis aufzulösen.
Nach Insolvenzeröffnung endet das Lehrverhältnis automatisch, wenn der Insolvenzverwalter bei der Gewerbebehörde anzeigt, dass er das Unternehmen nicht mehr fortführt. Eine Kündigung durch den Insolvenzverwalter oder den Arbeitgeber ist nicht möglich.
Ansprüche
Lehrlingsentschädigung und Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sind bis zum Tag der Insolvenzeröffnung zu ermitteln, bei Gericht anzumelden und bei der IEF-Service GmbH zu beantragen. Nach Insolvenzeröffnung bis zum Austritt muss der Insolvenzverwalter dafür sorgen, dass die Lehrlingsentschädigung sowie das Urlaubs- und Weihnachtsgeld pünktlich bezahlt werden.
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