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OÖ/LINZ. Anfang Juli ist wie berichtet die Oö. Wolfsmanagementverordnung in Kraft getreten, durch die die Entnahme von Problemwölfen als Ultima Ratio ermöglicht wird. Die Verordnung wird nun aber ein Fall für den Verfassungsgerichtshof. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat eine von einer Umweltorganisation eingebrachte Beschwerde an diesen weitergeleitet, wie das LVwG am Mittwoch mitteilt.

Symbofoto - Europäischer Grauwolf. (Foto: dieter76/stock.adobe.com)
Symbofoto - Europäischer Grauwolf. (Foto: dieter76/stock.adobe.com)

In der Beschwerde werde die Verordnung ihrem „gesamten Umfang nach als rechtswidrig angefochten“, so das LVwG in einer Aussendung am Mittwoch. Begründend wird die Beschwerde im Wesentlichen damit, dass unter anderem der Wolf europaweit einen hohen Schutzstatus genießt und sich Österreich durch die Berner Konvention, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und dem Washingtoner Artenschutzabkommen dazu verpflichtet hat, einen günstigen Erhaltungszustand wiederherzustellen und zu erhalten. Die Voraussetzungen für eine Ausnahme von diesem Schutz lägen nicht vor.

LVwG nicht zuständig

„Das Landesverwaltungsgericht kam auf Basis der Beschwerde zum Ergebnis, dass die Beschwerde zuständigkeitshalber an den Verfassungsgerichtshof weiterzuleiten war“, wird mitgeteilt. Die Beschwerde richte sich unmittelbar gegen die Verordnung und nicht gegen einen von der Behörde erlassenen Bescheid. Das Normprüfungsmonopol für Verordnungen liege aufgrund des Bundes-Verfassungsgesetzes beim Verfassungsgerichtshof. Verwaltungsgerichte seien nicht zuständig.

 


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